Niedersachsen wirbt für Alternative zu Chatkontrolle
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Niedersachsen: Kinderschutz und digitale Sicherheit
Hannover () – Niedersachsen will sich bei der kommenden Innenministerkonferenz dafür einsetzen, dass Hinweise auf Kindesmissbrauch künftig wieder von Deutschland verarbeitet werden dürfen. Das geht aus einem Antrag hervor, den der „Tagesspiegel“ zitiert.
Demnach soll die IMK feststellen, dass mit dem Auslaufen der EU-Ausnahme und dem Wegfall von US-NCMEC-Meldungen „ein bewährtes und wirksames Schutzinstrument verloren gegangen ist“. Es drohe ein „erheblicher Ermittlungs- und Schutzverlust“. In der Vorlage heißt es: „Ein Rückgang der NCMEC-Meldungen an das BKA birgt die Gefahr, dass schwerste Straftaten zulasten von Kindern und Jugendlichen unentdeckt sowie ungeahndet bleiben.“ Gleichzeitig könnten Missbrauchsdarstellungen wahrscheinlich in geringerem Maße gelöscht werden. Die Bundesregierung möge sich daher für eine „dauerhafte Rechtsgrundlage“ auf EU-Ebene einsetzen.
Niedersachsens Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, forderte: „Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt im Netz darf nicht geschwächt werden.“ Mit dem Auslaufen der ePrivacy-Ausnahmeregelung sei ein zentrales Instrument weggefallen, das bislang entscheidend dazu beigetragen habe, Täter zu identifizieren und Missbrauchsdarstellungen schneller aus dem Netz zu entfernen, sagte Behrens dem „Tagesspiegel“. Man müsse damit rechnen, dass wichtige Hinweise – insbesondere aus internationalen Meldesystemen – künftig ausbleiben oder zumindest deutlich zurückgehen. Dies hätte zur Folge, dass Straftaten unentdeckt blieben und das Risiko für Täter sinke, zur Verantwortung gezogen zu werden. Niedersachsen fordere deshalb mit Nachdruck: Unternehmen, die Hinweise wie die sogenannten NCMEC-Meldungen übermitteln wollten, bräuchten Rechtssicherheit, dass sie für die Datenübermittlung nicht zur Verantwortung gezogen werden.
„Die Bundesregierung muss sich auf europäischer Ebene für eine dauerhafte und tragfähige Regelung einsetzen, die hinter dem bisherigen Schutzniveau nicht zurückbleibt“, sagte Behrens. „Klar ist: Weniger Hinweise bedeuten mehr Raum für Täter – und genau das dürfen wir nicht zulassen.“
Auch das BKA mahnte eine Lösung an. „Wir sehen nach dem Wegfall der Interims-Verordnung einen spürbaren Rückgang der NCMEC-Hinweise“, erklärte BKA-Präsident Holger Münch dem „Tagesspiegel“. Wenn diese Hinweise weiterhin ausblieben, könnten sie polizeilich nicht adäquat oder verlässlich kompensiert werden, warnte Münch. „Das ist ein Rückschritt – sowohl bei der Bekämpfung der Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen als auch beim Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch.“
Eine schnelle europäische Anschlussregelung sei notwendig. Damit hätten Provider wieder die Möglichkeit, Inhalte rechtssicher sowohl nach bereits bekannten als auch bislang unbekannten Missbrauchsdarstellungen und auf Groomingversuche hin zu scannen, so Münch, um Kinder und Jugendliche zu schützen und zur erfolgreichen Ermittlung von Tatverdächtigen beizutragen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Daniela Behrens (Archiv) |
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