Spendenverbot für Volksinitiativen in Hamburg beschlossen

30. Mai 2026

Hamburg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik in Hamburg: Volksinitiativen und Spendenregelungen

() – In einer Anhörung des Verfassungsausschusses der Hamburger Bürgerschaft haben Rechtsexperten erklärt, dass sie keine Bedenken gegen die geplante Änderung des Volksabstimmungsgesetzes haben. Diese Änderung sieht vor, dass Volksinitiativen künftig keine Spenden von Körperschaften öffentlichen Rechts und Unternehmen der öffentlichen Hand mehr erhalten dürfen.

Zudem sollen Spenden über 500 Euro unzulässig sein, wenn die Herkunft der Spende nicht klar ist.

Eckart Maudrich, Sprecher von NOlympia Hamburg, äußerte sich kritisch zu dieser Regelung. Er wies darauf hin, dass die Handelskammer als Körperschaft öffentlichen Rechts im Rahmen der aktuellen Olympiakampagne 1,3 Millionen Euro für Werbung ausgegeben hat.

Auch andere öffentliche Unternehmen wie Bäderland, der HVV und die Stadtreinigung unterstützen die Olympiawerbung. Maudrich bezeichnete es als bemerkenswerte Bigotterie, dass die Parteien, die die Olympiakampagne fördern, gleichzeitig Volksinitiativen verbieten wollen, Spenden von solchen Akteuren zu akzeptieren.

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Rechtsexperten haben keine Bedenken gegen die Änderung des Volksabstimmungsgesetzes.
  • Volksinitiativen dürfen künftig keine Spenden von Körperschaften öffentlichen Rechts und Unternehmen der öffentlichen Hand mehr erhalten.
  • Spenden über 500 Euro sind unzulässig, wenn die Herkunft nicht klar ist.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen: Volksinitiativen in Hamburg
  • Einschränkung: Keine Spenden von Körperschaften öffentlichen Rechts und Unternehmen der öffentlichen Hand
  • Betrag: Spenden über 500 Euro unzulässig ohne klare Herkunft

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Änderung des Volksabstimmungsgesetzes zur Beschränkung von Spenden
  • Volksinitiativen dürfen keine Spenden von Körperschaften öffentlichen Rechts erhalten
  • Kritische Stellungnahme zur Doppelmoral der Parteien, die Olympiakampagne unterstützen und gleichzeitig Spenden verbieten wollen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Änderung des Volksabstimmungsgesetzes, die Spenden von Körperschaften öffentlichen Rechts und Unternehmen der öffentlichen Hand verbietet
  • Unzulässigkeit von Spenden über 500 Euro ohne klare Herkunft
  • Rechtsexperten haben keine Bedenken gegen die geplante Regelung geäußert
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH