BGH: Kein Werktitelschutz für "Miss Moneypenny"

4. Dezember 2025

Wirtschaft - aktuelle Fakten und Einordnung

Rechtsprechung in Deutschland: Markenschutzfragen

() – Der Name der Filmfigur „Miss Moneypenny“ genießt in keinen Werktitelschutz. Das entschied der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am Donnerstag.

Die Klägerin, die urheberrechtliche Nutzungsrechte an den „James Bond“-Filmen innehat, hatte in dem Fall gegen die Nutzung der Bezeichnungen „Moneypenny“ und „My Moneypenny“ durch ein Unternehmen geklagt, welches Sekretariatsdienstleistungen anbietet. Das Landgericht und das Oberlandesgericht Hamburg hatten die Klage bereits abgewiesen.

Die Klägerin verfolgte ihre Ansprüche aus Werktitelschutz in der Revision weiter, blieb jedoch erfolglos. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass die Figur „Miss Moneypenny“ nicht als selbständiges, bezeichnungsfähiges Werk im zeichenrechtlichen Sinn angesehen werden könne.

Die Richter argumentierten, dass es der Figur an einer hinreichenden Individualisierung und Selbständigkeit fehle, um als eigenständiges Werk wahrgenommen zu werden. Weder eine besondere optische Ausgestaltung noch ausgeprägte Charaktereigenschaften seien vorhanden, die der Figur eine unverwechselbare Persönlichkeit verleihen würden (Urteil vom 4. Dezember 2025 – I ZR 219/24).

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesgerichtshof (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Der Name "Miss Moneypenny" hat in Deutschland keinen Werktitelschutz.
  • Die Klage der Klägerin gegen die Nutzung der Bezeichnungen "Moneypenny" und "My Moneypenny" wurde abgewiesen.
  • Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Figur nicht als selbständiges, bezeichnungsfähiges Werk angesehen werden kann.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Klägerin: Inhaberin der urheberrechtlichen Nutzungsrechte an "James Bond"-Filmen
  • Betroffene Begriffe: "Moneypenny", "My Moneypenny"
  • Urteil: Keine Begründung für Werktitelschutz, Figurenindividualität nicht gegeben (Urteil vom 4. Dezember 2025)

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Keine Werktitelschutzansprüche für "Miss Moneypenny" in Deutschland
  • Klage der Urheberrechtsinhaber der "James Bond"-Filme aufgrund von Markenrechtsfragen
  • Fehlende Individualisierung und Selbständigkeit der Figur für die Anerkennung als eigenständiges Werk

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