SPD reagiert zurückhaltend auf Selbstbestimmungsgesetz-Vorstoß
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesetzesänderungen zur Geschlechtsidentität in Deutschland
Berlin () – Das CDU-geführte Bundesfamilienministerium und die SPD-Bundestagsfraktion reagieren zurückhaltend auf den Vorstoß von drei CDU-geführten Bundesländern zur Verschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (Mittwochausgabe).
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, sagte der „Süddeutschen Zeitung“, man sei eigentlich der Auffassung, dass man schon mit der bisherigen Rechtslage Missbrauch verhindern könne. Das gelte auch für den Fall Liebich. Wenn die Justizministerkonferenz Vorschläge mache, dann sehe man sie sich auf jeden Fall an. Wenn dort von den Praktikern aus den Bundesländern Nachbesserungsbedarf gesehen werde, prüfe man das und werde gegebenenfalls tätig.
Eine Sprecherin des Bildungsministeriums verwies auf Anfrage der Zeitung auf die laufende Evaluierung des Gesetzes. Auf Grundlage der Ergebnisse würden sodann etwaige gesetzliche oder administrative Handlungsbedarfe in den Blick genommen werden, sagte die Sprecherin. Vor der parlamentarischen Sommerpause werden allerdings keine Ergebnisse dieser Evaluierung vorliegen. Das Bildungsministerium hat innerhalb der Bundesregierung die Federführung für das Selbstbestimmungsgesetz.
Die CDU-geführten Bundesländer Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt hatten auch mit Blick auf den Fall Liebich eine Verschärfung des Gesetzes verlangt. Sie wollen auf der Justizministerkonferenz Mitte Juni in Hamburg eine entsprechende Beschlussvorlage beschließen lassen.
Das Selbstbestimmungsgesetz erlaubt es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern zu lassen. Es hat keinen Einfluss auf etwaige medizinische Maßnahmen. Das bis Oktober 2024 geltende „Transsexuellengesetz“ setzte für die Änderung des Geschlechtseintrags die Einholung von zwei Sachverständigengutachten und eine gerichtliche Entscheidung voraus. Dieser Prozess war für die Betroffenen häufig langwierig und kostspielig. Die Gutachtenpflicht stand in der Kritik von medizinischen Fachverbänden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Johannes Fechner (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- CDU-geführte Bundesländer fordern Verschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes.
- SPD hält derzeitige Rechtslage für ausreichend zur Missbrauchsverhinderung.
- Ergebnisse der Evaluierung des Gesetzes liegen vor der Sommerpause nicht vor.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffen sind transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen.
- Vorschlag zur Verschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes kommt aus Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt, besprochen auf Justizministerkonferenz Mitte Juni.
- Evaluierung des Selbstbestimmungsgesetzes im Bildungsministerium, Ergebnisse vor parlamentarischer Sommerpause 2024 nicht verfügbar.
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Zurückhaltende Reaktion auf die Forderung zur Verschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes
- Zweifel an bestehendem Missbrauch und Evaluation des Gesetzes
- Dringlichkeit von Anpassungen nach dem Fall Liebich und Forderung von CDU-geführten Bundesländern
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Prüfung von Vorschlägen der Justizministerkonferenz durch die SPD-Fraktion
- Evaluierung des Gesetzes durch das Bildungsministerium
- Berücksichtigung gesetzlicher oder administrativer Handlungsbedarfe basierend auf Auswertung der Evaluierung
- Auswertung: Zinskosten belasten EU-Staaten deutlich - 2. Juni 2026
- Dax legt zu – Infineon-Aktien gefragt - 2. Juni 2026
- 55-Jähriger wegen versuchten Totschlags in Paderborn in Untersuchungshaft - 2. Juni 2026
