Pflegereform: Höhere Beiträge für Gutverdiener geplant

4. Juni 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Pflegeversicherung und Beitragserhöhung in Berlin

() – Gutverdienende Beschäftigte müssen sich im Zuge der geplanten Pflegereform auf deutlich höhere Beiträge zur Pflegeversicherung einstellen. Das berichtet das „Handelsblatt“ (Freitagausgabe) unter Berufung auf den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) und Berechnungen des unabhängigen Beratungsinstituts IGES.

Der Entwurf sieht vor, dass die Beitragsbemessungsgrenze bereits zum 1. Januar 2027 angehoben werden soll. Die Pflegeversicherung könnte dadurch in den kommenden Jahren mehrere Milliarden Euro zusätzlich einnehmen. Geplant ist, die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung auf das Niveau der Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung anzuheben.

Laut IGES könnte die Grenze von 69.750 Euro im Jahr 2026 auf rund 75.815 Euro im Jahr 2027 steigen. Zusätzlich sieht der Gesetzentwurf vor, die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung anzuheben. Dies entspräche einem Wert von knapp 84.000 Euro.

Nach Berechnungen von IGES würde dies für Beschäftigte mit einem Kind und Einkommen oberhalb der neuen Grenze eine maximale Mehrbelastung von rund 21 Euro monatlich bedeuten. Zusammen mit dem Arbeitgeberanteil ergäbe sich eine zusätzliche Belastung von etwa 42 Euro pro Monat beziehungsweise rund 500 Euro im Jahr. Rund sechs Millionen Beschäftigte könnten laut IGES betroffen sein.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Euroscheine (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze zur Pflegeversicherung zum 1. Januar 2027
  • Grenze steigt von 69.750 Euro (2026) auf ca. 75.815 Euro (2027)
  • Mögliche zusätzliche Belastung von etwa 42 Euro monatlich für betroffene Beschäftigte

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Gutverdienende Beschäftigte
  • Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze zum 1. Januar 2027
  • Rund sechs Millionen Beschäftigte betroffen; zusätzliche Belastung von etwa 42 Euro pro Monat

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze zur Pflegeversicherung zum 1. Januar 2027
  • Ziel: Mehrere Milliarden Euro zusätzlich für die Pflegeversicherung
  • Betroffene gutverdienende Beschäftigte mit höherem Einkommen (über 75.815 Euro)

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze zur Pflegeversicherung zum 1. Januar 2027
  • Steigerung der Grenze von 69.750 Euro auf etwa 75.815 Euro im Jahr 2027
  • Weitere Anhebung auf das Niveau der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, etwa 84.000 Euro
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