Weihnachtszeit: Linke will mehr Schutz für Paketboten
Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung
Arbeitsrechtliche Reformen in der Paketbranche
Berlin () – Die Linke warnt vor „massiven arbeitsrechtlichen Verstößen“ in der Paketbranche und setzt sich in einem Antrag, der an diesem Freitag im Bundestag beraten wird, für Verbesserungen ein. Vorgesehen ist darin, dass in der Branche der Einsatz von bei Dritten beschäftigten Arbeitnehmern, Selbstständigen sowie von Leiharbeitnehmern untersagt werden soll.
„Die Branche ist geprägt von zum Teil mafiösen Subunternehmerketten, die Kontrollen extrem erschweren und so viele illegale Praktiken erst ermöglichen“, sagte Pascal Meiser, arbeitspolitischer Sprecher der Linkenfraktion, der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). „Mit dieser organisierten Verantwortungslosigkeit muss endlich Schluss sein. Deshalb muss diesen intransparenten Subunternehmerstrukturen endlich mit einem Direktanstellungsgebot in der Paketbranche ein Ende bereitet werden, so wie es bereits in der Fleischindustrie erfolgreich umgesetzt wurde.“
Außerdem forderte die Linke, dass die Zustellung von Paketen mit einem Gewicht von über 20 Kilogramm künftig ausnahmslos durch mindestens zwei Personen ausgeführt werden muss. „Es ist beschämend, dass es auch die neue Bundesregierung weiter zulässt, dass auch extrem schwere Pakete mit mehr als 20 Kilo allein von einer Person bis an die Haustür geliefert werden und das gerne auch mal ohne Aufzug bis in den fünften Stock“, sagte Meiser. Ausgerechnet die Weihnachtszeit werde wieder zu einer Gefahr für die Gesundheit der Paketzusteller.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Transporter von Hermes und Amazon Prime (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Antrag der Linken im Bundestag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Paketbranche
- Einsatz von Dritten, Selbstständigen und Leiharbeitnehmern soll untersagt werden
- Zustellung von Paketen über 20 Kilogramm muss von mindestens zwei Personen durchgeführt werden
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Paketbranche
- Betroffene Arbeitnehmer: Dritte, Selbstständige, Leiharbeitnehmer
- Antrag im Bundestag: Freitag; Gewicht über 20 kg: Zustellung durch mindestens zwei Personen
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
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Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Untersagung des Einsatzes von bei Dritten beschäftigten Arbeitnehmern, Selbstständigen und Leiharbeitnehmern in der Paketbranche
- Einführung eines Direktanstellungsgebots zur Bekämpfung intransparenter Subunternehmerstrukturen
- Verpflichtung zur Zustellung von Paketen über 20 Kilogramm durch mindestens zwei Personen
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