IG BCE fordert Spitzensteuersatz erst ab 100.000 Euro

7. Juni 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Steuerpolitik und Vorschläge aus Düsseldorf

() – Der Spitzensteuersatz soll nach dem Willen von IG-BCE-Chef Michael Vassiliadis künftig erst ab einem Jahreseinkommen von etwa 100.000 Euro greifen. Das sagte der Gewerkschafter der „Rheinischen Post“ (Montagsausgabe).

„Die Gewerkschaften wollen weiterhin den linear-progressiven Einkommenstarif, aber ohne Mittelstandsbauch“, sagte Vassiliadis. Wer viel verdiene, solle mehr Steuern zahlen, wer wenig verdiene, gar nichts oder weniger. Die Mitte sei aber zu sehr belastet und müsse entlastet werden. Konkret schlug er vor, das zu versteuernde Jahreseinkommen, ab dem der Spitzensteuersatz greift, von derzeit knapp 70.000 auf etwa 100.000 Euro brutto zu erhöhen. Den Spitzensatz könne man dann von derzeit 42 Prozent um zwei, drei Punkte anheben und die Reichensteuer ab 200.000 Euro einführen. Zudem müssten Erbschaften höher besteuert werden.

Vassiliadis zeigte Verständnis für Wirtschaftsvertreter, die eine Höherbesteuerung von Betriebsvermögen ablehnen. „Tatsächlich darf es nicht passieren, dass Betrieben Vermögenswerte entzogen werden, die für Investitionen gebraucht werden“, sagte er. Gleichzeitig müsse genau das der Leitfaden für eine höhere Besteuerung von Erbschaften sein, die es zweifellos brauche. „Es kann nicht sein, dass Vermögende Gelder so hin und her schieben, dass sie so gut wie gar keine Steuern zahlen müssen“, kritisierte der Gewerkschafter.

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Zudem forderte er eine zusätzliche Abgabe sehr reicher Menschen zur Finanzierung von Investitionen in Infrastruktur und Verteidigung. „Sie haben großes Interesse daran, dass es gute Infrastruktur und Sicherheit in gibt, um ihre Unternehmen florieren zu lassen“, sagte Vassiliadis. Daher sollten sehr reiche Menschen einen eigenen Beitrag in Form von Abgaben für Infrastruktur oder Verteidigung leisten.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Michael Vassiliadis (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Spitzensteuersatz soll künftig ab einem Jahreseinkommen von etwa 100.000 Euro greifen.
  • Vorschlag zur Anhebung des Spitzensteuersatzes um zwei bis drei Punkte sowie Einführung einer Reichensteuer ab 200.000 Euro.
  • Höhere Besteuerung von Erbschaften und zusätzliche Abgaben für sehr reiche Menschen zur Finanzierung von Infrastruktur und Verteidigung gefordert.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind hohe Einkommensbezieher ab 100.000 Euro Jahreseinkommen
  • Zielgruppen: Gewerkschaften, sehr reiche Menschen, Mittelstand
  • Anhebung des Spitzensteuersatzes um 2-3 Punkte und Erbschaftbesteuerung geplant

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Spitzensteuersatz ab 100.000 Euro einschränken, um die Mittelschicht zu entlasten
  • Höhere Besteuerung von Erbschaften und Einführung einer Reichensteuer ab 200.000 Euro
  • Zusätzliche Abgabe für sehr reiche Personen zur Finanzierung von Infrastruktur und Verteidigung

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Erhöhung des Jahreseinkommens, ab dem der Spitzensteuersatz greift, von 70.000 auf 100.000 Euro.
  • Anhebung des Spitzensteuersatzes von 42 Prozent um zwei, drei Punkte und Einführung einer Reichensteuer ab 200.000 Euro.
  • Höhere Besteuerung von Erbschaften und zusätzliche Abgaben für sehr reiche Menschen zur Finanzierung von Infrastruktur und Verteidigung.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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