Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafen für Drogenbande aus Kutenholz
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Drogenhandel: Urteil in Stade bestätigt
Stade () – Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung einer achtköpfigen Drogenhändler-Gruppe aus dem Raum Kutenholz rechtskräftig bestätigt. Das teilte das Landgericht Stade am Freitag mit.
Die sieben Männer und eine Frau waren von der 1. Strafkammer des Landgerichts unter anderem wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt worden.
Die Gruppe hatte über Jahre hinweg arbeitsteilig und mit hohem Professionalisierungsgrad auf Musikfestivals in ganz Deutschland Drogen wie Kokain, Amphetamine und Ecstasy verkauft. Sie organisierte ihre Einsätze von Kutenholz aus und erzielte mit dem Handel, der einen mehrstelligen Kilobereich umfasste, Umsätze in sechsstelliger Höhe.
Auf den Festivals boten die Täter die Drogen auf Ladentischen in einer Wagenburg aus Wohnwagen feil oder agierten als fliegende Händler.
Gegen den 37-jährigen Bandenchef als Haupttäter wurde eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verhängt. In einem weiteren, separaten Verfahren wurde er zudem wegen Handels mit Kokain auf Großhandelsebene über den Encrochat-Dienst zu weiteren fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
Aus beiden Urteilen wird noch eine Gesamtstrafe gebildet. Die Revisionen der Angeklagten wies der Bundesgerichtshof als offensichtlich unbegründet zurück.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesgerichtshof (Archiv) |
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