Bundesgerichtshof bestätigt Stader Urteil im Fohlen-Fall

6. November 2025

Niedersachsen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Urteil im Fohlenfall in Stade

Stade () – Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Stade im sogenannten „Fohlenfall“ bestätigt und die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Das teilte das Landgericht Stade am Donnerstag mit.

Im Fall war eine Stute versehentlich mit dem Sperma eines Dressurhengstes statt des gewünschten Springpferdehengstes besamt worden.

Die Klägerin hatte vom verantwortlichen Tierarzt 4.830 Euro Schadenersatz verlangt, unter anderem für eine angebliche Wertdifferenz von 2.500 Euro zwischen dem tatsächlich geborenen und dem gewünschten Fohlen.

Sowohl das Amtsgericht Tostedt als auch das Landgericht Stade hatten den Schadenersatzanspruch für die Wertdifferenz abgelehnt. Der Bundesgerichtshof schloss sich dieser Rechtsauffassung an und betonte, dass nicht sicher sei, ob bei korrekter Besamung überhaupt ein Fohlen entstanden wäre und ein solches zwingend wertvoller gewesen wäre.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesgerichtshof (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Klägerin: Betreiberin eines Pferdebetriebs
  • Betroffener Region: Stade, Deutschland
  • Schadenshöhe: 4.830 Euro insgesamt, davon 2.500 Euro für Wertdifferenz

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Verwechslung des Spermas zwischen Dressur- und Springpferdehengst
  • Klägerin verlangt Schadenersatz für Wertdifferenz des Fohlens
  • Unklarheit über den Wert des Fohlens bei korrekter Besamung

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Keine Angabe
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