Thüringer Regierung beschließt erstes Entlastungsgesetz
Regional - Thüringen - aktuelle Fakten und Einordnung
Thüringen: Bürokratieabbau in der Verwaltung
Erfurt () – Die Thüringer Landesregierung hat das Erste Thüringer Entlastungsgesetz auf den Weg gebracht. Wie Ministerpräsident Mario Voigt mitteilte, soll damit ein „entschiedener Bürokratierückbau“ im Freistaat eingeleitet werden.
Das Gesetz ist Teil der Modernisierungsagenda der Regierung und soll Kommunen, Wirtschaft und Bürger entlasten.
Durch den Wegfall von Berichtspflichten, verkürzte Verfahren und digitale Kommunikation werden Ressourcen frei und Prozesse beschleunigt. Zu den zentralen Maßnahmen gehören die Einführung eines kommunalen Standarderprobungsgesetzes, die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren und die Reduzierung von Berichtspflichten im Hochschul-, Justiz- und Umweltbereich.
Planungs- und Genehmigungsverfahren werden insbesondere im Bau- und Wasserrecht beschleunigt.
Das Mantelgesetz umfasst Änderungen in mehreren Fachgesetzen und Verordnungen. Nach einer Anhörung von Kommunen und Verbänden sowie dem Konsultationsverfahren mit dem Landtag soll das Gesetz noch im Dezember in den Landtag eingebracht werden.
Es ist geplant, dass die Neuregelungen im kommenden Jahr in Kraft treten.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Mario Voigt (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
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- Erster Thüringer Entlastungsgesetz initiiert
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- Geplante Neuregelungen treten 2024 in Kraft
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffene: Kommunen, Wirtschaft, Bürger
- Region: Thüringen
- Zeitraum: Gesetz im Dezember 2023 im Landtag, Neuregelungen ab 2024 in Kraft
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- Bürokratierückbau zur Entlastung von Kommunen, Wirtschaft und Bürgern
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Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Einführung eines kommunalen Standarderprobungsgesetzes
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