Gesuchter entgeht Haft durch Zahlung in Waldshut-Tiengen

11. Dezember 2025

Baden-Württemberg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaftliche Konsequenzen von Gerichtsurteilen in Waldshut-Tiengen

Waldshut-Tiengen () – Ein 25-jähriger Mann hat sich in Waldshut-Tiengen durch eine Zahlung vor Ort eine mehrwöchige Haftstrafe erspart. Das teilte die Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein am Donnerstag mit.

Beamte hatten den Deutschen am Mittwoch kontrolliert.

Die Überprüfung ergab, dass gegen den Mann seit einem Monat ein Haftbefehl vorlag. Er war im vergangenen Jahr wegen Urkundenunterdrückung zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt worden.

Diese hatte er nicht bezahlt und auch die angedrohte Ersatzfreiheitsstrafe nicht angetreten, weshalb die Justizbehörden den Haftbefehl erlassen hatten.

Da der Gesuchte die Gerichtsschulden noch vor Ort beglich, musste er nicht in Haft. Die Bundespolizei vollstreckte den Haftbefehl damit nicht.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizei (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffene Person: 25-jähriger Mann aus Deutschland
  • Region: Waldshut-Tiengen
  • Strafe: Haftbefehl wegen unbezahlter Geldstrafe von 2.000 Euro, seit einem Monat gültig

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Haftbefehl wegen unbezahlter Geldstrafe von 2.000 Euro
  • Verurteilung wegen Urkundenunterdrückung
  • Zahlung der Gerichtsschulden vor Ort verhindert Haftantritt

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Überprüfung des Mannes ergab einen Haftbefehl aufgrund unbezahlter Geldstrafe.
  • Haftbefehl wurde nicht vollstreckt, da der Mann seine Schulden vor Ort beglich.
  • Justizbehörden hatten Haftbefehl aufgrund von Urkundenunterdrückung erlassen.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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