OVG: Mülheim durfte Grundsteuer-Hebesatz deutlich erhöhen
Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Grundsteuererhöhung in Mülheim an der Ruhr
Mülheim an der Ruhr () – Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat den Hebesatz für die Grundsteuer B im Jahr 2019 rechtmäßig von 640 auf 890 Prozent erhöhen dürfen. Das hat der 14. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen am Donnerstag entschieden.
Ein Grundstückseigentümer hatte gegen die Erhöhung geklagt, die für ihn eine Mehrbelastung von 432,22 Euro bedeutete.
Der Kläger hatte unter anderem eingewandt, dass die Bekanntmachung der Ratssitzung, auf der die Erhöhung beschlossen wurde, nicht rechtzeitig erfolgt sei. Das Gericht sah dies unter den besonderen Umständen einer dringenden Haushaltssanierung der Stadt jedoch als rechtzeitig an.
Zudem seien Hebesatzerhöhungen auch während der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist zur Neuregelung der Einheitsbewertung zulässig.
Eine Überprüfung, ob die Haushaltsführung der Stadt Mülheim den Geboten der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprach, ist nach Ansicht des Senats in einem solchen Steuerstreit nicht vorgesehen. Das OVG hat die Revision nicht zugelassen, der Kläger kann jedoch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
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- Hebesatz für Grundsteuer B in Mülheim an der Ruhr wurde von 640 auf 890 Prozent erhöht.
- Gericht entschied, dass die Bekanntmachung der Ratssitzung rechtzeitig war.
- Hebesatzerhöhungen sind während der Frist zur Neuregelung der Einheitsbewertung zulässig.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffene: Grundstückseigentümer in Mülheim an der Ruhr
- Stärke: Mehrbelastung von 432,22 Euro
- Zeitraum: Hebesatz für Grundsteuer B 2019 von 640 auf 890 Prozent erhöht
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- Erhöhung des Hebesatzes von 640 auf 890 Prozent zur Haushaltsanierung
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- Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 640 auf 890 Prozent durch die Stadt Mülheim an der Ruhr.
- Gerichtliche Entscheidung bestätigt die Rechtmäßigkeit der Erhöhung.
- Kläger kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
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