Grüne begrüßen neues Wassergesetz für Niedersachsen

15. Dezember 2025

Niedersachsen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Umweltpolitik in Niedersachsen: Neues Wassergesetz

() – Die Grünen-Fraktion im niedersächsischen Landtag hat die von der Landesregierung vorgelegte Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes begrüßt. Die umweltpolitische Sprecherin Britta Kellermann teilte in einer Rede mit, das Gesetz sei ein wichtiger Schritt für besseren Küsten- und Hochwasserschutz sowie einen verantwortungsvollen Umgang mit Wasserressourcen in Zeiten der Klimakrise.

Zu den zentralen Neuerungen gehöre ein Verbot für neue Erdgasbohrungen in Wasserschutzgebieten.

Zudem würden Beregnungsverbände künftig Vorrang vor einzelbetrieblicher Grundwasserentnahme erhalten, um Konflikte mit der öffentlichen Wasserversorgung zu vermeiden. Kommunen könnten außerdem verbrauchsorientierte Wasserpreise und Zisternensatzungen einführen, um den Verbrauch zu steuern und Niederschlagswasser besser zu nutzen.

Im Hochwasserschutz werde dieser künftig als überragendes öffentliches Interesse eingestuft, was Planungen für natürliche Schutzmaßnahmen wie Rückdeichungen erleichtere.

Zudem werde ein landesweites Hochwasserschutzregister eingeführt. Kellermann zeigte sich überzeugt, dass das Gesetz sowohl das Wasser schütze als auch vor Hochwasser schütze.

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft die Grünen-Fraktion im niedersächsischen Landtag und die Landesregierung
  • Zielgruppen: Kommunen, Wasserversorgungsverbände, landwirtschaftliche Betriebe
  • relevante Regionen: Niedersachsen

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Begrüßung der Gesetzesänderung durch die Grünen-Fraktion
  • Besserer Küsten- und Hochwasserschutz in Zeiten der Klimakrise
  • Verbot neuer Erdgasbohrungen in Wasserschutzgebieten

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Verbot neuer Erdgasbohrungen in Wasserschutzgebieten
  • Vorrang für Beregnungsverbände vor einzelbetrieblicher Grundwasserentnahme
  • Einführung eines landesweiten Hochwasserschutzregisters
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