OLG: Sportwettenanbieter muss Verluste an gesperrten Spieler erstatten

17. Dezember 2025

Hessen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Rechtsprechung zum Glücksspielschutz in Hessen

() – Ein Sportwettenanbieter muss einem spielsüchtigen Kunden mehr als 5.500 Euro an verlorenen Wetteinsätzen erstatten. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.

Der Kläger hatte sich vor seinen Wetten im zentralen Spielersperrsystem OASIS auf unbestimmte Zeit sperren lassen.

Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Frankfurt. Der Anbieter habe gegen die Schutzvorschriften des Glücksspielstaatsvertrags verstoßen, indem er den Spieler vor der Platzierung der Wetten nicht auf eine mögliche Sperre überprüft habe.

Ziel der Regelung sei es, Spielsüchtige davor zu bewahren, ihr Vermögen durch unkontrolliertes Spielen zu verlieren.

Der Kläger hatte die Wetten an einem Wettautomaten in einem Kiosk der Beklagten platziert und den Betrag dort auch verloren. Nach einem Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts hat die beklagte Wettfirma ihre Berufung gegen das Landgerichtsurteil zurückgezogen.

Die Entscheidung ist unter der Aktenzeichen 3 U 88/25 veröffentlicht.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

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  • Sportwettenanbieter muss über 5.500 Euro an spielsüchtigen Kunden erstatten
  • Oberlandesgericht Frankfurt entschied, dass Anbieter gegen Schutzvorschriften des Glücksspielstaatsvertrags verstoßen hat
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