Niedersachsen schiebt Uigurin nach China ab

9. November 2025

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Menschenrechtspolitik in Niedersachsen

() – hat eine Uigurin aus der chinesischen Region Xinjiang nach abgeschoben, wo ihr möglicherweise eine Haftstrafe oder Umerziehungsmaßnahmen drohten.

Wie der „Spiegel“ berichtet, hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zuvor die als Zielstaat festgelegt. Die Ausländerbehörde im Landkreis Rotenburg an der Wümme setzte sich offenbar darüber hinweg. Der Anthropologe Adrian Zenz, der seit vielen Jahren zur Verfolgung der Uiguren forscht, sprach von einem „handfesten Skandal, einem niedersächsischen Menschenrechtsverbrechen“.

Die 56-jährige Betroffene war am 3. November per Linienflug von Frankfurt nach Peking gebracht worden. Die Frau gehört zur muslimischen Minderheit der Uiguren, die in China massiver Repression ausgesetzt ist. Nach ihrer Ankunft in Peking blieb sie unbehelligt und konnte über Dubai in die Türkei weiterreisen und ist inzwischen in Istanbul.

Das niedersächsische Innenministerium erklärte, es sei über die Abschiebung nicht informiert worden. Innenministerin Daniela Behrens (SPD) sprach von einem „bedauerlichen Fall“ und sagte: „Es ist selbstverständlich nicht das Ansinnen der Landesregierung, dass Angehörige der uigurischen Minderheit nach China abgeschoben werden.“

Der Grünen-Rechtspolitiker Helge Limburg sprach von einem „Verstoß gegen das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention“. Es sei „völlig unverständlich, warum nicht zumindest eine Abschiebung in die Türkei vorgenommen wurde“, sagte er.

Nach Angaben des Landkreises Rotenburg habe man „die Vorgaben des Bamf umgesetzt“. In einem Brief vom 19. Juni 2025 hatte ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde in Rotenburg die Frau darauf hingewiesen, dass das Bamf sie zur Ausreise in die Türkei aufgefordert habe: „Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, wurde Ihnen die Abschiebung in die Türkei angedroht.“ Weil sie jedoch keine türkischen Ausweisdokumente besitze, „teile ich Ihnen mit, dass Sie im Falle einer Abschiebung nicht in die Türkei abgeschoben, sondern nach China“.

Siehe auch:  Justizministerin legt Vorschlag zur Mietrechtsreform vor

Ein ähnlicher Fall hatte 2018 für Schlagzeilen gesorgt: Damals war ein 22-jähriger Uigure aus nach China abgeschoben worden, obwohl sein Asylfolgeantrag bereits eingegangen war. Ursache war ein Kommunikationsfehler zwischen Behörden. Seither gelten Abschiebungen von Uiguren nach China als praktisch ausgesetzt.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Fahne von China (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Niedersächsische Ausländerbehörde hat eine Uigurin nach China abgeschoben, trotz vorheriger Anweisung des Bamf zur Abschiebung in die Türkei.
  • Innenministerin Daniela Behrens bezeichnet Abschiebung als "bedauerlichen Fall" und betont, dass dies nicht dem Ansinnen der Landesregierung entspricht.
  • Der Grünen-Rechtspolitiker Helge Limburg sieht dies als Verstoß gegen das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betroffene Person: 56-jährige Uigurin
  • Region: Niedersachsen, China (Xinjiang); Ziel: Türkei
  • Frist: Brief vom 19. Juni 2025, Abschiebung am 3. November

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) legte Türkei als Zielstaat fest.
  • Innenministerium Niedersachsen wurde nicht über die Abschiebung informiert.
  • Grüne und Menschenrechtler fordern Untersuchung und Konsequenzen.

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