Uiguren erhalten "im Regelfall" Schutz in Deutschland
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Migration und Asylpolitik in Deutschland
Berlin () – Für Uiguren aus China gilt in Deutschland derzeit kein genereller Abschiebestopp.
Der aktuelle Leitsatz des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sehe für die Entscheidungspraxis zum Herkunftsland China für Uiguren vor, den Schutz „im Regelfall“ zuzuerkennen, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Montag in Berlin auf Anfrage der . „Das bedeutet auch, dass es Ausnahmen geben kann.“
Zuvor hatte der Fall einer Uigurin für Aufsehen gesorgt, die aus Niedersachsen nach China abgeschoben wurde. Einem Bericht des „Spiegel“ zufolge war die 56-jährige Betroffene am 3. November per Linienflug nach Peking gebracht worden. Nach ihrer Ankunft in Peking blieb sie unbehelligt und konnte über Dubai in die Türkei weiterreisen und ist inzwischen in Istanbul. Eigentlich war sie zur Ausreise in die Türkei aufgefordert worden, türkische Ausweisdokumente hatte sie aber nicht.
Das Innenministerium verwies auf dts-Anfrage darauf, dass die Länder für Abschiebungen originär zuständig seien. „Das heißt: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge trifft eine Entscheidung“, so die Sprecherin. „Die muss in diesem Fall dann so ausgefallen sein, dass kein Schutz zuerkannt wurde, und das Bundesland, in dem die Person dann aufhältig ist, kann die Person dann rückführen in das Herkunftsland.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Aktuell kein genereller Abschiebestopp für Uiguren aus China in Deutschland.
- Schutz für Uiguren kann "im Regelfall" anerkannt werden, jedoch mit Ausnahmen.
- Eine Uigurin wurde am 3. November nach China abgeschoben, blieb dort unbehelligt und reiste nach Istanbul weiter.
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- Uiguren aus China
- Kein genereller Abschiebestopp in Deutschland
- Fall einer Uigurin aus Niedersachsen, abgeschoben am 3. November
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- kein genereller Abschiebestopp für Uiguren aus China
- aktueller Leitsatz des Bamf sieht "im Regelfall" Schutz vor, aber Ausnahmen möglich
- Fall einer abgeschobenen Uigurin zeigt, dass Rückführungen stattfinden können, wenn kein Schutz gewährt wird
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüft Schutzansprüche für Uiguren in Deutschland "im Regelfall".
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