BGH: Schufa darf Zahlungsdaten länger speichern

18. Dezember 2025

Wirtschaft - aktuelle Fakten und Einordnung

Wirtschaft: BGH-Urteil zur Datenspeicherung in Karlsruhe

() – Von Vertragspartnern einer Wirtschaftsauskunftei gemeldete Daten über Zahlungsstörungen müssen nicht sofort nach dem Forderungsausgleich gelöscht werden. Das entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe. Das Urteil betrifft konkret die Schufa, die Daten zu erledigten Forderungen speichert und diese zur Bonitätsbewertung nutzt.

In dem verhandelten Fall hatte die Schufa drei gegen den Kläger gerichtete Forderungen für die Dauer von mehreren Jahren nach dem Ausgleich dieser Forderungen gespeichert. Auf dieser Grundlage ermittelte die Schufa für den Kläger einen Score-Wert, der die Gefahr eines Zahlungsausfalls als „sehr kritisch“ einstufte.

Im Prozess hatte der Kläger argumentiert, dass die Speicherung gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoße. Das Landgericht hatte die Klage zunächst abgewiesen, das Berufungsgericht jedoch teilweise zugunsten des Klägers entschieden. Der BGH hob das Berufungsurteil auf und verwies die Sache zurück.

Der BGH stellte klar, dass die Speicherungsdauer von Daten über Zahlungsstörungen nicht durch die Löschungsfristen im öffentlichen Schuldnerverzeichnis bestimmt wird. Für die Festlegung der Speicherungsdauer können von der Aufsichtsbehörde genehmigte Verhaltensregeln herangezogen werden, soweit sie typisiert zu einem „angemessenen Interessenausgleich“ führen und die Besonderheiten des Einzelfalls bei der konkret vorzunehmenden Interessenabwägung hinreichend berücksichtigt werden (Urteil vom 18. Dezember 2025 – I ZR 97/25).

Siehe auch:  Frei: Sicherheitslage erlaubt beim Wehrdienst keine Verzögerung
Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesgerichtshof (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Bundesgerichtshof entscheidet, dass Daten über Zahlungsstörungen nicht sofort nach Forderungsausgleich gelöscht werden müssen.
  • Schufa speichert Daten zu erledigten Forderungen zur Bonitätsbewertung über mehrere Jahre.
  • Speicherung von Zahlungsstörungen darf nicht allein durch öffentliche Löschungsfristen bestimmt werden.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft Vertragspartner der Schufa und Kreditnehmer
  • betrifft alle Regionen in Deutschland
  • Urteil vom 18. Dezember 2025, Speicherung kann über mehrere Jahre erfolgen

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Bundesgerichtshof entschied über Datenhaltung von Wirtschaftsauskunfteien
  • Schufa speichert Zahlungsstörungen trotz Forderungsausgleich für längere Zeit
  • Kläger berief sich auf Datenschutz-Grundverordnung, Klage zunächst abgewiesen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Speicherung von Zahlungsstörungen darf nicht sofort nach Forderungsausgleich gelöscht werden.
  • Aufsichtsbehörden können genehmigte Verhaltensregeln zur Festlegung der Speicherungsdauer heranziehen.
  • Klage des Verbrauchers wurde teilweise zugunsten entschieden, aber vom BGH zurückverwiesen.

Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




4,3/5 (13 Bewertungen)
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Letzte Artikel von Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH (Alle anzeigen)