Gericht stoppt vorläufig Bau der Deponie Lohmannsheide in Duisburg
Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Umweltrechtliche Entscheidung in Duisburg
Duisburg () – Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat den Bau der geplanten Deponie Lohmannsheide in Duisburg-Baerl gestoppt. Das Gericht teilte am Freitag mit, dass es einen Antrag auf sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses abgelehnt habe.
Der Beschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom Juni 2024 sei voraussichtlich rechtswidrig.
Der 20. Senat des Gerichts begründete seine Entscheidung damit, dass zunächst ein bergrechtlich erforderlicher Abschlussbetriebsplan für die bestehende Bergehalde vorliegen müsse. Dieser müsse von der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg geprüft und zugelassen werden.
Die Prüfung der Deponie durch die Bezirksregierung Düsseldorf könne diese bergrechtliche Prüfung nicht ersetzen.
Zudem habe die Bezirksregierung Düsseldorf selbst nicht ausreichend untersucht, ob der Standort für eine Deponie geeignet sei. Insbesondere seien mögliche Grundwasserbelastungen und erforderliche Sanierungsmaßnahmen nicht im erforderlichen Umfang geprüft worden.
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. Gegen den Planfeststellungsbeschluss liegen mehrere Klagen vor, unter anderem von einem Umweltverband.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justizzentrum (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Bau der Deponie Lohmannsheide in Duisburg-Baerl gestoppt
- Antrag auf sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses abgelehnt
- Fehlende Prüfung der Eignung des Standorts für eine Deponie durch die Bezirksregierung Düsseldorf
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- betrifft die geplante Deponie Lohmannsheide in Duisburg-Baerl
- Zielgruppe: Bezirksregierung Düsseldorf und Arnsberg, Umweltverbände
- Rechtslage: Bau gestoppt bis zur Prüfung des Abschlussbetriebsplans, Beschluss unanfechtbar
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Antrag auf sofortige Vollziehung abgelehnt
- Notwendigkeit eines bergrechtlichen Abschlussbetriebsplans für bestehende Bergehalde
- Unzureichende Prüfung der Standortgeeignetheit und möglicher Grundwasserbelastungen durch Bezirksregierung Düsseldorfs
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Oberverwaltungsgericht hat Bau der Deponie gestoppt
- Antrag auf sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses abgelehnt
- Notwendige bergrechtliche Prüfung und Genehmigung durch Bezirksregierung Arnsberg steht aus
- Wetterbericht für Sachsen (21.04.2026) - 21. April 2026
- Türmer fordert Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze - 21. April 2026
- Aufnahmezusagen für Afghanen beschäftigen zunehmend Karlsruhe - 21. April 2026


