Bielefeld Marketing GmbH erhält Zuschlag für Weihnachtsmarkt
Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Wirtschaft: Weihnachtsmarktentscheidungen in Bielefeld
Bielefeld () – Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Stadt Bielefeld den Antrag einer Konkurrentin auf Ausrichtung des Weihnachtsmarkts ablehnen durfte. Dies teilte das Gericht am Montag mit.
Die Bielefeld Marketing GmbH erhält damit den Zuschlag für die Veranstaltung in den Jahren 2025 bis 2029.
Gegen die Entscheidung der Stadt hatte die unterlegene Bewerberin beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung beantragt, was jedoch abgelehnt wurde. Auch die Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht blieb ohne Erfolg.
Der 4. Senat begründete dies damit, dass die Konkurrentin nicht über alle benötigten Flächen verfügen konnte.
Laut Gericht scheiterte die unterlegene Bewerberin insbesondere daran, dass sie die Nutzungsrechte für den Altstädter Kirchplatz nicht nachweisen konnte. Die Bielefeld Marketing GmbH hingegen hatte für alle benötigten Flächen – einschließlich nicht-städtischer Bereiche – die entsprechenden Nutzungsrechte gesichert.
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Weihnachtsmarkt (Archiv) |
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