Bielefeld Marketing GmbH erhält Zuschlag für Weihnachtsmarkt

17. November 2025

Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Wirtschaft: Weihnachtsmarktentscheidungen in Bielefeld

() – Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Stadt Bielefeld den Antrag einer Konkurrentin auf Ausrichtung des Weihnachtsmarkts ablehnen durfte. Dies teilte das Gericht am Montag mit.

Die Bielefeld Marketing GmbH erhält damit den Zuschlag für die Veranstaltung in den Jahren 2025 bis 2029.

Gegen die Entscheidung der Stadt hatte die unterlegene Bewerberin beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung beantragt, was jedoch abgelehnt wurde. Auch die Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht blieb ohne Erfolg.

Der 4. Senat begründete dies damit, dass die Konkurrentin nicht über alle benötigten Flächen verfügen konnte.

Laut Gericht scheiterte die unterlegene Bewerberin insbesondere daran, dass sie die Nutzungsrechte für den Altstädter Kirchplatz nicht nachweisen konnte. Die Bielefeld Marketing GmbH hingegen hatte für alle benötigten Flächen – einschließlich nicht-städtischer Bereiche – die entsprechenden Nutzungsrechte gesichert.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Weihnachtsmarkt (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Bielefeld Marketing GmbH erhält Zuschlag für Weihnachtsmarkt 2025-2029
  • Betroffene: unterlegene Bewerberin
  • Entscheidung unanfechtbar; Nutzungsrechte für Flächen als entscheidend erwähnt

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Oberverwaltungsgericht NRW entscheidet zugunsten von Bielefeld Marketing GmbH
  • Unterlegene Bewerberin kann benötigte Flächen nicht nachweisen
  • Entscheidende Flächen: Altstädter Kirchplatz zur Durchführung des Weihnachtsmarkts

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Stadt Bielefeld darf Weihnachtsmarkt-Antrag ablehnen
  • Bielefeld Marketing GmbH erhält Zuschlag für 2025-2029
  • Gericht entscheidet endgültig ohne Möglichkeit zur Beschwerde
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH