GdP hält dreimonatige IP-Adressenspeicherung für nicht ausreichend

21. Dezember 2025

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politische Diskussion zur IP-Adressenspeicherung in Berlin

() – Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt den Gesetzentwurf für eine dreimonatige IP-Adressenspeicherung, hält die Frist aber für zu kurz.

„Insgesamt bleibt festzustellen, dass die dreimonatige Speicherfrist ein Schritt ist, aber oftmals im Rahmen von umfangreichen Ermittlungen bei Straftaten und somit längeren Verfahren durchaus nicht ausreichend sein kann“, sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GdP-Sektion Bundespolizei/Zoll, den Zeitungen der Mediengruppe . Roßkopf verweist auf die lange Dauer von Ermittlungen. „Eventuelle Ermittlungen in diesem Bereich sind oft komplex und auch international. Da sind monatelange Verfahren, Absprachen und Recherchen oftmals keine Seltenheit.“

Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, hält die Umsetzung des Plans derweil für längst überfällig. „Ich begrüße den Entwurf für die Einführung einer IP-Adressenspeicherung aus dem Hause von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ausdrücklich. Die Sicherheitsbehörden sind auf das entsprechende Instrument dringend angewiesen“, sagte Wiese der Mediengruppe Bayern.

Es sei ein „sehr wichtiges Signal“, dass man diese wichtige Einigung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD noch im ersten Regierungsjahr umsetzen werde. „Zur Wahrheit gehört aber auch, dass dieses wichtige Instrument zur Verbrechensbekämpfung jahrelang aus ideologischen Gründen von FDP und Grünen verhindert worden ist. Damit konnten viele Täter nicht ermittelt werden.“

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Zwei Männer surfen im Internet (Archiv)

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  • GdP begrüßt Gesetzentwurf zur dreimonatigen IP-Adressenspeicherung, hält Frist aber für zu kurz.
  • Dirk Wiese von der SPD-Bundestagsfraktion sieht Umsetzung als längst überfällig und begrüßt Entwurf.
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  • betrifft: Sicherheitsbehörden, insbesondere Polizei und Zoll
  • Frist: drei Monate für IP-Adressenspeicherung
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