BGH bestätigt Urteile gegen Mitglieder der sogenannten "Gruppe P" in Koblenz

22. Dezember 2025

Regional - Rheinland-Pfalz - aktuelle Fakten und Einordnung

Rechtsprechung zu krimineller Vereinigung in Koblenz

() – Der Bundesgerichtshof hat die Urteile gegen drei Mitglieder einer kriminellen Vereinigung, der sogenannten „Gruppe P“, im Wesentlichen bestätigt. Die ursprünglichen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren und neun Monaten bleiben damit bestehen.

Das Landgericht Koblenz hatte die drei Angeklagten Ende Oktober 2024 wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung sowie weiterer Delikte wie unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt.

Der Bundesgerichtshof änderte lediglich den Schuldspruch aufgrund einer geänderten Rechtsauffassung zu Tateinheit ab, ließ die Strafhöhe aber unberührt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen gegen zwei der Verurteilten war bereits in erster Instanz zur Bewährung ausgesetzt worden. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs ist nun rechtskräftig und kann in der Entscheidungsdatenbank des Gerichts eingesehen werden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesgerichtshof (Archiv)

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  • Bestätigung der Urteile gegen Mitglieder der "Gruppe P" durch den Bundesgerichtshof
  • Beibehaltung der Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren und neun Monaten
  • Vollstreckung der Strafen gegen zwei Verurteilte bereits zur Bewährung ausgesetzt

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