BGH bestätigt Urteile gegen Mitglieder der sogenannten "Gruppe P" in Koblenz

22. Dezember 2025

Regional - Rheinland-Pfalz - aktuelle Fakten und Einordnung

Rechtsprechung zu krimineller Vereinigung in Koblenz

() – Der Bundesgerichtshof hat die Urteile gegen drei Mitglieder einer kriminellen Vereinigung, der sogenannten „Gruppe P“, im Wesentlichen bestätigt. Die ursprünglichen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren und neun Monaten bleiben damit bestehen.

Das Landgericht Koblenz hatte die drei Angeklagten Ende Oktober 2024 wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung sowie weiterer Delikte wie unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt.

Der Bundesgerichtshof änderte lediglich den Schuldspruch aufgrund einer geänderten Rechtsauffassung zu Tateinheit ab, ließ die Strafhöhe aber unberührt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen gegen zwei der Verurteilten war bereits in erster Instanz zur Bewährung ausgesetzt worden. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs ist nun rechtskräftig und kann in der Entscheidungsdatenbank des Gerichts eingesehen werden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesgerichtshof (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind drei Mitglieder der "Gruppe P"
  • Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren und neun Monaten
  • Urteil vom Landgericht Koblenz Ende Oktober 2024

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Bestätigung der Urteile gegen Mitglieder der "Gruppe P" durch den Bundesgerichtshof
  • Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und unerlaubtem Waffenbesitz
  • Rechtskräftige Entscheidung des Bundesgerichtshofs, Änderung nur im Schuldspruch, nicht in der Strafhöhe

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Bestätigung der Urteile gegen Mitglieder der "Gruppe P" durch den Bundesgerichtshof
  • Beibehaltung der Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren und neun Monaten
  • Vollstreckung der Strafen gegen zwei Verurteilte bereits zur Bewährung ausgesetzt
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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