Justizministerium legt Gesetzentwurf zur IP-Adressenspeicherung vor

22. Dezember 2025

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesetzgebung zur Internetkriminalität in Berlin

() – Das Bundesjustizministerium hat den angekündigten Gesetzentwurf vorgelegt, der Internetanbieter verpflichten soll, die an ihre Kunden vergebenen IP-Adressen für drei Monate zu speichern.

Ziel sei es, die Aufklärung von Straftaten im Internet zu verbessern, teilte das Ministerium am Montag mit. Der Entwurf sieht demnach auch ein neues Ermittlungsinstrument vor – die Sicherungsanordnung. Diese soll es ermöglichen, dass Telekommunikationsanbieter anlassbezogen weitere Verkehrsdaten für drei Monate sichern müssen.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sagte, dass Kriminalität im Internet wirksamer bekämpft werden müsse, da Täter oft ungestraft davonkämen, insbesondere bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz. „Die IP-Adressenspeicherung kann den Ermittlern entscheidend helfen: Sie sorgt dafür, dass digitale Spuren auch später noch verfolgt werden können, wenn das für die Aufklärung einer Straftat erforderlich ist.“

Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Erleichterung der Funkzellenabfrage vor. Die Regelungen wurden an die Länder und Verbände versendet, die bis zum 30. Januar 2026 Stellung nehmen können.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Internetanbieter müssen IP-Adressen für drei Monate speichern.
  • Neues Ermittlungsinstrument: Sicherungsanordnung für zusätzliche Verkehrsdaten gehört zum Gesetzentwurf.
  • Stellungnahme der Länder und Verbände bis zum 30. Januar 2026 möglich.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Internetanbieter müssen IP-Adressen für drei Monate speichern
  • Betroffen sind Telekommunikationsanbieter
  • Frist zur Stellungnahme bis 30. Januar 2026

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Aufklärung von Straftaten im Internet verbessern
  • Täter bleiben oft ungestraft, insbesondere bei Kinderpornografie und Online-Betrug
  • Notwendigkeit, digitale Spuren für Ermittlungen langfristig zu sichern

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Vorlage eines Gesetzentwurfs zur IP-Adressenspeicherung für drei Monate durch Internetanbieter
  • Einführung einer Sicherungsanordnung für Telekommunikationsanbieter zur Speicherung weiterer Verkehrsdaten
  • Erleichterung der Funkzellenabfrage

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