Bundesregierung gegen Entschädigung bei WLAN-Ausfall im Zug

29. Dezember 2025

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Bahnfahren: Keine Entschädigung für Zusatzleistungen in Berlin

() – Bahnfahrer sollen auch künftig keine Entschädigung erhalten, wenn etwa in einem Zug das WLAN ausgefallen oder das Bordrestaurant geschlossen ist. Wie die „Rheinische Post“ (Dienstagsausgabe) berichtet, erteilt die Bundesregierung einer entsprechenden Forderung der Bundesländer eine Absage.

Die Nebenleistungen seien nicht Teil der Beförderungsleistung, „die Fahrgäste mit dem Kauf einer Fahrkarte erwerben“, heißt es in einer Stellungnahme der Regierung, aus der die Zeitung zitiert. Das Angebot erbringe die Bahn „freiwillig“, so der zuständige Staatssekretär Ulrich Lange (CSU) aus dem Verkehrsministerium.

Der Bundesrat hatte unlängst gefordert, bei der nächsten Novellierung der Eisenbahn-Verkehrsverordnung zu prüfen, ob auch Fahrgastrechte „für den Fall von Nicht- oder Schlechterfüllung von Nebenleistungen wie Sitzplatzreservierung, WLAN oder Bordrestaurant aufgenommen werden können“. Man erkenne das Bedürfnis der Reisenden zwar an, so die Regierung. „Die Schaffung spezialgesetzlicher Anspruchsgrundlagen im Eisenbahnbereich ist nicht geplant.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: ICE mit WLAN (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Bahnfahrer erhalten keine Entschädigung für ausgefallenes WLAN oder geschlossenes Bordrestaurant.
  • Bundesregierung lehnt Forderung der Bundesländer ab, Fahrgastrechte für Nebenleistungen zu prüfen.
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  • Bahnkunden betroffen
  • Keine Entschädigung für ausgefallenes WLAN oder geschlossenes Bordrestaurant
  • Bundesregierung lehnt Forderung des Bundesrats ab, keine Änderungen in naher Zukunft geplant

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Bundesregierung erteilt Forderung der Bundesländer nach Entschädigung eine Absage
  • Nebenleistungen wie WLAN und Bordrestaurant sind nicht Teil der Beförderungsleistung
  • Bahn bietet diese Leistungen freiwillig an

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Keine Entschädigung für ausgefallenes WLAN oder geschlossenes Bordrestaurant
  • Bundesregierung erteilt Forderung der Bundesländer eine Absage
  • Schaffung spezieller Ansprüche im Eisenbahnbereich nicht geplant

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