Brandenburgs Justizminister unterstützt Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung
Brandenburg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Brandenburg: Justizminister unterstützt IP-Speicherung
Potsdam () – Der brandenburgische Justizminister Benjamin Grimm hat den Vorstoß der Bundesregierung für eine befristete Speicherung von IP-Adressen begrüßt. Das teilte sein Ministerium in Potsdam mit.
Grimm sieht in dem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ein wirksames Werkzeug, um Täter im Netz nicht im Dunkeln zu lassen.
Der Entwurf sieht vor, dass Internetzugangsanbieter IP-Adressen und gegebenenfalls Portnummern für drei Monate speichern müssen. Auf Kommunikationsinhalte, Telefon-, E-Mail- oder Standortdaten soll es keinen Zugriff geben, eine anlasslose Speicherung dieser Daten ist nicht vorgesehen.
Die gespeicherten Daten sollen ausschließlich bei einem konkreten Anfangsverdacht genutzt werden können, der Zugriff der Behörden bleibt an rechtliche Voraussetzungen gebunden.
Laut Grimm justiert der Entwurf die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit neu, innerhalb des vom Europäischen Gerichtshof Erlaubten. Es gehe nicht um pauschale Überwachung, sondern darum, in klar definierten Fällen wie Terrorismus oder Cyberkriminalität eine IP-Adresse einem Anschlussinhaber zuordnen zu können.
Brandenburg unterstütze den Bund dabei, die Regelung zügig umzusetzen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Benjamin Grimm (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Brandenburgischer Justizminister Benjamin Grimm begrüßt den Vorstoß für befristete Speicherung von IP-Adressen.
- Entwurf sieht vor, dass Internetanbieter IP-Adressen und Portnummern für drei Monate speichern müssen.
- Daten dürfen nur bei konkretem Anfangsverdacht und unter rechtlichen Voraussetzungen genutzt werden.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Zielgruppe: Internetzugangsanbieter
- Region: Brandenburg, Deutschland
- Zeitraum: Speicherung von IP-Adressen für drei Monate
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- Unterstützung des Gesetzentwurfs durch Brandenburgs Justizminister Benjamin Grimm
- Ziel: Täter im Internet identifizieren und bekämpfen, insbesondere bei Terrorismus und Cyberkriminalität
- Vorgesehene Speicherung von IP-Adressen für drei Monate unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen
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- Speicherung von IP-Adressen für drei Monate durch Internetzugangsanbieter
- Unterstützung des Bundes bei zügiger Umsetzung der Regelung
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