Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen

22. April 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesetzgebung zur IP-Speicherung in Berlin

() – Die Bundesregierung hat bei ihrer Kabinettssitzung am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen beschlossen. Das teilte das Bundesjustizministerium mit. Internetzugangsanbieter sollen demnach künftig verpflichtet werden, die IP-Adressen ihrer Kunden für drei Monate zu speichern. Diese Maßnahme soll die Aufklärung von internetbezogenen Straftaten wie Kindesmissbrauch und Cyberbetrug erleichtern.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Speicherung ausschließlich IP-Adressen und Portnummern betrifft, nicht jedoch andere Verkehrsdaten. Die Bildung von Bewegungsprofilen im Netz bleibe ausgeschlossen, so das Ministerium. Ermittlungsbehörden könnten nur im Einzelfall Auskunft verlangen, welchem Anschlussinhaber eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte, dass der digitale Raum kein „Paradies für Straftäter“ sein dürfe. „Zu viele Straftaten – ob Kindesmissbrauch, Online-Betrug oder digitale Gewalt – bleiben unaufgeklärt, weil entscheidende Spuren wie IP-Adressen fehlen.“ Mit dem Entwurf habe man die Chance, eine zwanzigjährige Debatte um Freiheit und Sicherheit im Netz zu einem vernünftigen Ergebnis zu führen.

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Bildhinweis: Netzwerk-Patchpanel (Archiv)

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  • Internetzugangsanbieter müssen IP-Adressen für drei Monate speichern
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  • Internetzugangsanbieter, müssen IP-Adressen für drei Monate speichern
  • Betroffene Straftaten: Kindesmissbrauch, Cyberbetrug, digitale Gewalt
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  • Verpflichtung zur Speicherung von IP-Adressen zur Unterstützung der Aufklärung von Straftaten
  • Aktuelle Probleme bei der Aufklärung von Kindesmissbrauch, Cyberbetrug und digitaler Gewalt
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  • Internetzugangsanbieter müssen IP-Adressen für drei Monate speichern
  • Ermittlungsbehörden können im Einzelfall Informationen zu Anschlussinhabern anfordern
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH