Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesetzgebung zur IP-Speicherung in Berlin
Berlin () – Die Bundesregierung hat bei ihrer Kabinettssitzung am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen beschlossen. Das teilte das Bundesjustizministerium mit. Internetzugangsanbieter sollen demnach künftig verpflichtet werden, die IP-Adressen ihrer Kunden für drei Monate zu speichern. Diese Maßnahme soll die Aufklärung von internetbezogenen Straftaten wie Kindesmissbrauch und Cyberbetrug erleichtern.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Speicherung ausschließlich IP-Adressen und Portnummern betrifft, nicht jedoch andere Verkehrsdaten. Die Bildung von Bewegungsprofilen im Netz bleibe ausgeschlossen, so das Ministerium. Ermittlungsbehörden könnten nur im Einzelfall Auskunft verlangen, welchem Anschlussinhaber eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte, dass der digitale Raum kein „Paradies für Straftäter“ sein dürfe. „Zu viele Straftaten – ob Kindesmissbrauch, Online-Betrug oder digitale Gewalt – bleiben unaufgeklärt, weil entscheidende Spuren wie IP-Adressen fehlen.“ Mit dem Entwurf habe man die Chance, eine zwanzigjährige Debatte um Freiheit und Sicherheit im Netz zu einem vernünftigen Ergebnis zu führen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Netzwerk-Patchpanel (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen beschlossen
- Internetzugangsanbieter müssen IP-Adressen für drei Monate speichern
- Speicherung betrifft ausschließlich IP-Adressen und Portnummern, keine anderen Verkehrsdaten
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Internetzugangsanbieter, müssen IP-Adressen für drei Monate speichern
- Betroffene Straftaten: Kindesmissbrauch, Cyberbetrug, digitale Gewalt
- Auskunft nur im Einzelfall durch Ermittlungsbehörden möglich
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Verpflichtung zur Speicherung von IP-Adressen zur Unterstützung der Aufklärung von Straftaten
- Aktuelle Probleme bei der Aufklärung von Kindesmissbrauch, Cyberbetrug und digitaler Gewalt
- Ziel, ein Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Freiheit im digitalen Raum zu schaffen
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen beschlossen
- Internetzugangsanbieter müssen IP-Adressen für drei Monate speichern
- Ermittlungsbehörden können im Einzelfall Informationen zu Anschlussinhabern anfordern
- Bundeswehrverbandes hält neues Fähigkeitsprofil für unzureichend - 22. April 2026
- Dax dreht ins Minus – Investoren bleiben an den Seitenlinien - 22. April 2026
- Kabinett beschließt Warkens Notfallreform - 22. April 2026
