Ärztepräsident begrüßt Neuanlauf für Regelung der Sterbehilfe

31. Dezember 2025

Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaftliche Debatte zur Sterbehilfe in Berlin

() – Ärztepräsident Klaus Reinhardt begrüßt die Kompromisssuche einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten für eine Neuregelung der Sterbehilfe, lehnt aber eine aktive Unterstützung der Bundesärztekammer etwa durch eine Veröffentlichung einer Liste von hilfswilligen Medizinern ab. „Eine gesetzliche Neuregelung zur Suizidbeihilfe ist erforderlich, um den derzeitigen ungeregelten Zustand nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang 2020 zu beenden“, sagte Reinhardt dem „Redaktionsnetzwerk „. Dieser sei für Menschen mit Suizidgedanken ebenso problematisch wie für Ärzte.

„Wenn Suizidhilfe mehr und mehr zu einem Geschäftsmodell wird, kommen wir auf eine ganz schiefe Bahn“, warnte der Mediziner. Nötig sei bei einer Neuregelung vor allem die Etablierung eines Schutzkonzepts. So müsse unter anderem sichergestellt sein, dass der Sterbewunsch freiverantwortlich getroffen werde und tatsächlich dauerhaften Charakter habe. „Außerdem müssen geeignete Maßnahmen der Suizidprävention entwickelt werden, um zu verhindern, dass sich Menschen beispielsweise wegen einer als verzweifelt empfundenen Situation das Leben nehmen“, sagte Reinhardt.

Auf die Frage, ob die Bundesärztekammer zum Ausbremsen umstrittener Sterbehilfevereine auf ihrer Homepage eine Liste der Ärzte veröffentlichen würde, die für eine Suizid-Assistenz zur Verfügung stehen, sagte Reinhardt: „Definitiv nein.“ Die Suizid-Begleitung sei Ärzten berufsrechtlich nicht untersagt, aber sie sei keine ärztliche Aufgabe. Wenn Ärzte in konkreten, schwierigen Situationen für sich nach sorgfältiger Abwägung anders entschieden, respektiere er das. Aber: „Wir als Bundesärztekammer werden nichts unterstützen, was den Eindruck erweckt, Suizidbeihilfe gehöre zur ärztlichen Tätigkeit.“

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Krankenhaus (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Ärztepräsident Klaus Reinhardt befürwortet Neuregelung der Sterbehilfe, lehnt aber Liste hilfswilliger Mediziner ab.
  • Notwendigkeit eines Schutzkonzepts für eine gesetzliche Neuregelung betont.
  • Suizidbeihilfe darf nicht als ärztliche Aufgabe angesehen werden.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft Ärzte und Menschen mit Suizidgedanken
  • Neuregelung der Sterbehilfe nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang 2020
  • Fokus auf Schutzkonzept und Suizidprävention

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Ungeregelter Zustand nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020
  • Gefahr, dass Suizidhilfe zu einem Geschäftsmodell wird
  • Notwendigkeit eines Schutzkonzepts und von Maßnahmen zur Suizidprävention
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