NRW-Justizminister will Schwarzfahren entkriminalisieren
Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaft: Debatte über Schwarzfahren in NRW
Düsseldorf () – NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) hat sich dafür ausgesprochen, den Straftatbestand des Schwarzfahrens aus dem Strafgesetzbuch zu tilgen. „Der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrschein gehört aus dem Gesetz gestrichen und die dazugehörige Ordnungswidrigkeit gleich mit“, sagte Limbach der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe).
„Statt Menschen für ein nicht gezahltes Bus- oder Zugticket ins Gefängnis zu stecken, sollten wir uns darauf konzentrieren, echte Kriminalität zu verfolgen, die schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesellschaft hat. Die Bestrafung von Ticket-Prellern hat ganze Generationen von Juristen beschäftigt. Unsere wertvollen Ressourcen von Staatsanwaltschaften und Gerichte sollten wir zukünftig besser nutzen“, so der Minister.
„Eine Gesetzesänderung ist längst überfällig. Die Bundesjustizministerin fordere ich daher auf, sich entschlossen für die dringende Modernisierung des Strafrechts einzusetzen.“
Eine Auswertung des Justizministeriums auf eine kleine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion hin hatte im Dezember ergeben, dass die Zahl der Verurteilungen nach § 265a des Strafgesetzbuches, der sich mit dem „Erschleichen von Leistungen“ befasst, rückläufig ist.
Den Auskünften nach gab es im Jahr 2020 noch 10.868 entsprechende Verurteilungen in NRW, 2024 waren es 6.254.
Limbach hatte sich bereits früher dafür ausgesprochen, den Straftatbestand des Schwarzfahrens abzuschaffen. Die Justizministerkonferenz der Bundesländer hat den Bund im Jahr 2022 ebenfalls gebeten, einen Gesetzesvorschlag zur Aufhebung der Strafbarkeit des Fahrens ohne Fahrschein vorzulegen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Reisender an einem Fahrkartenautomaten der Bahn (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- NRW-Justizminister Benjamin Limbach fordert die Abschaffung des Straftatbestands Schwarzfahren.
- Rückläufige Verurteilungen nach § 265a StGB: 2020: 10.868 Verurteilungen, 2024: 6.254 Verurteilungen.
- Justizministerkonferenz der Bundesländer bat 2022 um Gesetzesvorschlag zur Aufhebung der Strafbarkeit des Fahrens ohne Fahrschein.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffen: Personen, die ohne Fahrschein fahren
- Rückläufige Verurteilungen: 10.868 Verurteilungen in 2020, 6.254 in 2024 in NRW
- Zielgruppen: Reisende in NRW, gesamte Bevölkerung Deutschlands, insbesondere in städtischen Gebieten
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Aufhebung des Straftatbestands des Schwarzfahrens als Modernisierung des Strafrechts
- Fokus auf die Verfolgung schwerwiegender Kriminalität anstelle von geringfügigen Verstößen
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Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Abschaffung des Straftatbestands des Schwarzfahrens im Strafgesetzbuch.
- Aufforderung an die Bundesjustizministerin zur Modernisierung des Strafrechts.
- Unterstützung der Justizministerkonferenz der Bundesländer für einen entsprechenden Gesetzesvorschlag.
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