Deutschland schiebt afghanischen Straftäter nach Kabul ab

3. Januar 2026

Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung

Abschiebungen von Straftätern in Deutschland

() – hat am 2. Januar wieder einen afghanischen Staatsangehörigen in sein Herkunftsland abgeschoben.

Der Intensiv-Straftäter wurde von Bundespolizisten per Linienflug von Frankfurt am Main über Istanbul nach Kabul gebracht, wie Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Samstag gegenüber der „Bild“ bestätigte.

Der Afghane war als Flüchtling nach Deutschland gekommen und zuvor in mehrfach strafrechtlich verurteilt worden, unter anderem wegen schwerer Körperverletzung und Drogenhandels. Der Linienflug landete nach Angaben aus Sicherheitskreisen am frühen Samstagmorgen in Kabul. Dort übergaben deutsche Bundespolizisten den Mann sowie konsularische Unterlagen an Vertreter der dortigen Behörden.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bestätigte die Abschiebung. „Abschiebungen müssen möglich sein, auch nach „, sagte Dobrindt der „Bild“. „Unsere Gesellschaft hat ein zwingendes Interesse daran, dass ausländische Staatsangehörige, die hier schwere Straftaten begehen, unser Land wieder verlassen. Das setzen wir konsequent um.“

Nach Angaben des Ausländerzentralregisters waren Ende November 2025 rund 448.700 afghanische Staatsangehörige in Deutschland gemeldet. Etwa 11.900 von ihnen galten als ausreisepflichtig.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Flugzeug (Archiv)

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  • Abschiebung eines afghanischen Staatsangehörigen aus Deutschland am 2. Januar
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  • Rund 448.700 afghanische Staatsangehörige in Deutschland, davon etwa 11.900 ausreisepflichtig

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  • Intensiv-Straftäter, abgeschoben am 2. Januar
  • Rund 448.700 Afghanen in Deutschland, 11.900 als ausreisepflichtig

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  • Bundesinnenminister betont das Interesse der Gesellschaft an konsequenter Abschiebung
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  • Abschiebung eines afghanischen Staatsangehörigen nach Kabul
  • Übergabe an Vertreter der afghanischen Behörden durch deutsche Bundespolizisten
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