OVG weist Eilantrag gegen Sicherheitskontrollen für Verteidiger ab

9. Januar 2026

Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Rechtsprechung und Sicherheit in Düsseldorf

Münster () – Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat einen Eilantrag von drei Strafverteidigern gegen verschärfte Zugangskontrollen zu einem Prozessgebäude in abgelehnt. Das teilte das Gericht in Münster am Freitag mit.

Die Verteidiger treten in einem Staatsschutzverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf auf, das am kommenden Dienstag beginnt.

In dem Verfahren werden sechs mutmaßliche Mitglieder einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung wegen versuchten Mordes und anderer Delikte angeklagt. Für den eigens errichteten Außenstandort des OLG Düsseldorf gelten strenge Sicherheitsvorkehrungen.

Eine Dienstanweisung und eine sitzungspolizeiliche Anordnung sehen vor, dass auch Verteidiger und ihre mitgeführten Gegenstände kontrolliert werden.

Der 4. Senat des OVG begründete seine Entscheidung damit, dass die Antragsteller durch die Dienstanweisung nicht konkret genug betroffen seien, da für sie bereits eine vergleichbare Kontrolle per richterlicher Anordnung gelte. Das Gericht verwies zudem auf höchstrichterliche Rechtsprechung, die solche Maßnahmen zur Sicherheit der Hauptverhandlung zulasse.

Angesichts der Schwere der Vorwürfe und vergangener Vorfälle sei es nicht sachfremd, auch Verteidiger in die Kontrollen einzubeziehen. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft drei Strafverteidiger
  • Prozess beginnt am Dienstag
  • angeklagt sind sechs mutmaßliche Mitglieder einer linksextremistischen Vereinigung

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Eilantrag von Strafverteidigern gegen Zugangskontrollen abgelehnt
  • Staatsschutzverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder linksextremistischer Vereinigung
  • Sicherheitsvorkehrungen aufgrund schwerer Vorwürfe und vergangener Vorfälle

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Eilantrag von drei Strafverteidigern gegen verschärfte Zugangskontrollen abgelehnt
  • Strenge Sicherheitsvorkehrungen für den Prozessstandort in Düsseldorf
  • Kontrolle von Verteidigern und deren Gegenständen wird durch Dienstanweisung und sitzungspolizeiliche Anordnung festgelegt

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