Gesetzespläne zur Wählbarkeit von Volksverhetzern stoßen auf Kritik

14. Januar 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik: Debatte über Wahlrecht in Deutschland

() – Rechtsexperten kritisieren ein Gesetzesvorhaben von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), Verurteilten in schweren Fällen von Volksverhetzung das passive Wahlrecht zu entziehen. Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) überwiegen bei diesem Vorhaben „die verfassungsrechtlichen und kriminalpolitischen Bedenken“. Gül Pinar, Rechtsanwältin und Mitglied im Strafrechtsausschuss des DAV, sagte dem „Spiegel“: „Ein solcher Eingriff bedarf einer besonders strengen Rechtfertigung, an der es nach derzeitiger Einschätzung fehlt“.

Künftig soll ein Gericht einer Person die Wählbarkeit und die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, entziehen können, wenn sie wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder mehr verurteilt wurde. Betroffene könnten dann bis zu fünf Jahre nicht bei öffentlichen Wahlen kandidieren. Laut Bundesjustizministerium soll die Strafrechtsreform das Gemeinwesen schützen.

Elisa Hoven, Rechtsprofessorin und Richterin am sächsischen Verfassungsgerichtshof, nennt den Entwurf ein „falsches Signal in einer Demokratie“. Ein Problem sei unter anderem, dass der Tatbestand der Volksverhetzung sehr wertungsoffen sei, dem Gericht also viel Ermessensspielraum lasse. „Wenn Sie mir 20 Fälle vorlegen, kann ich Ihnen bei 18 nicht sagen, wie es ausgeht.“

Zu den Befürwortern des Vorhabens gehört dagegen der Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD). Der Staat müsse vor Menschen geschützt werden, die nicht auf dem Boden der Verfassung stehen, sagte Grote dem „Spiegel“.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Wahllokal (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant Entzug des passiven Wahlrechts bei Verurteilungen wegen Volksverhetzung ab sechs Monaten Freiheitsstrafe.
  • Gerichte sollen Wählbarkeit und Fähigkeit auf öffentliche Ämter bis zu fünf Jahre entziehen können.
  • Kritiker bemängeln verfassungsrechtliche und kriminalpolitische Bedenken; Volksverhetzung ist wertungsoffen und bietet viel Ermessensspielraum.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffene: Personen, die wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder mehr verurteilt wurden
  • Zielgruppen: Verurteilte, Politiker, öffentliche Ämter
  • Zeitraum: Bis zu fünf Jahre kein Wahlrecht und keine Ämterkandidatur

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Verfassungsrechtliche und kriminalpolitische Bedenken hinsichtlich des Gesetzesvorhabens
  • Eingriff in das passive Wahlrecht erfordert strenge Rechtfertigung, die derzeit fehlt
  • Ermessensspielraum bei der Bewertung von Volksverhetzung durch Gerichte

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Entzug des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder mehr
  • Gerichte sollen über Wählbarkeit und öffentliche Ämter entscheiden
  • Ziel der Reform ist der Schutz des Gemeinwesens
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