Neuer Wehrdienst: Geschlechtseintrag bei Meldebehörden entscheidend
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Wehrdienstregelungen in Deutschland: Geschlechterfragen
Berlin () – Für den von der Bundesregierung geplanten neuen Wehrdienst und die Erfassung möglicher Wehrpflichtiger ist der Geschlechtseintrag maßgeblich, der bei den Meldebehörden hinterlegt ist. Das sagte eine Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums am Freitag auf Anfrage der .
Geplant ist, dass alle 18-Jährigen im kommenden Jahr einen Fragebogen bekommen sollen, wobei das Ausfüllen und Zurücksenden für junge Männer verpflichtend, für junge Frauen freiwillig sein wird. Später sollen dann alle jungen Männer zur Musterung, sowie von den Frauen nur diejenigen, die sich per Fragebogen dazu bereit erklärt haben.
Wenn nach erneuter Aufforderung ein Fragebogen von den angeschriebenen jungen Männern nicht zurückgeschickt werde, könnten beispielsweise Bußgelder verhängt werden, sagte die Sprecherin dazu auf dts-Anfrage. Die entsprechenden Details sind aber noch in der Abstimmung, das entsprechende Gesetz muss zudem auch erst noch durch den Bundestag.
Laut Grundgesetz dürfen nur Männer zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden. Seit August letzten Jahres kann man allerdings gemäß Selbstbestimmungsgesetz den Geschlechtseintrag bei den Meldebehörden relativ leicht ändern. Das Gesetz enthält jedoch eine Sonderregelung für den „Spannungs- und Verteidigungsfall“. Demnach bleibt die rechtliche Zuordnung einer Person zum männlichen Geschlecht vorerst bestehen, wenn eine Änderung des Geschlechtseintrags von „männlich“ zu „weiblich“ oder „divers“ erst in den zwei Monaten vor der förmlichen Feststellung des „Spannungs- und Verteidigungsfalls“ durch den Bundestag erfolgte.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundeswehr-Soldaten (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Geschlechtseintrag bei Meldebehörden maßgeblich für neuen Wehrdienst
- Fragebogen für 18-Jährige: verpflichtend für Männer, freiwillig für Frauen
- Bußgelder bei Nicht-Rücksendung des Fragebogens für junge Männer möglich
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- 18-Jährige in Deutschland
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Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Alle 18-Jährigen erhalten einen Fragebogen, für Männer verpflichtend, für Frauen freiwillig.
- Bußgelder können verhängt werden, wenn Männer ihren Fragebogen nicht zurücksenden.
- Das entsprechende Gesetz muss noch durch den Bundestag beschlossen werden.
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