Saarland verbessert Ausbildung für Heilerziehungspflege

19. Januar 2026

Regional - Saarland - aktuelle Fakten und Einordnung

Saarland: Verbesserungen in der Heilerziehungspflege

() – Das saarländische Sozialministerium hat gemeinsam mit den drei privaten Fachschulen für Heilerziehungspflege im Land wichtige Verbesserungen für die Ausbildung und für Beschäftigte in der Eingliederungshilfe auf den Weg gebracht. Das teilte Minister Magnus Jung (SPD) am Montag mit.

Ziel sei es, den Beruf attraktiver zu gestalten und auch berufserfahrenen Mitarbeitern neue Qualifizierungswege zu eröffnen.

Konkret wurden zwei neue Angebote vereinbart. Zum einen wird der Themenbereich ‚Behandlungspflege‘ künftig fest in der Ausbildung verankert.

Bereits berufserfahrene Heilerziehungspfleger können dieses Wissen in einer freiwilligen Nachqualifizierung erwerben, was auch einen Einsatz als Fachkraft im Nachtdienst ermöglicht. Zum anderen können Mitarbeiter, die bisher nicht als Fachkraft gelten, durch eine 700-stündige Qualifizierung diesen Status erreichen.

Voraussetzung sind eine einschlägige Berufsausbildung von mindestens 23 Monaten und zwei Jahre Berufserfahrung in der Betreuung von Menschen mit Behinderung.

Die Träger der beteiligten Schulen sind die Lebenshilfe Landesverband , der Schwesternverband Pflege und Assistenz und die SHG Bildung. Minister Jung betonte, die neuen Wege sollten Einrichtungen bei der Fachkräftesuche entlasten und Beschäftigten neue Entwicklungschancen bieten.

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In den vergangenen Jahren waren bereits Maßnahmen wie die Einführung eines praxisintegrierten Ausbildungsgangs gestartet worden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Medizinisches Personal in einem Krankenhaus (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Einführung eines festen Themenbereichs 'Behandlungspflege' in der Heilerziehungspflege-Ausbildung
  • Möglichkeit zur freiwilligen Nachqualifizierung für berufserfahrene Heilerziehungspfleger für den Nachtdienst
  • 700-stündige Qualifizierung für nicht als Fachkraft geltende Mitarbeiter zur Erlangung des Fachkraftstatus erforderlich

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind Heilerziehungspfleger und Mitarbeiter in der Eingliederungshilfe im Saarland
  • Zielgruppen sind berufserfahrene Mitarbeiter und solche, die eine Qualifizierung anstreben
  • Fristen: 700-stündige Qualifizierung für Mitarbeiter, Voraussetzung sind 23 Monate Ausbildung und 2 Jahre Berufserfahrung

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Verbesserung der Ausbildung und Arbeitsbedingungen in der Heilerziehungspflege
  • Fachkräftemangel und Suche nach Lösungen zur Entlastung der Einrichtungen
  • Einführung neuer Qualifizierungswege für berufserfahrene Mitarbeiter

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Verankerung des Themenbereichs 'Behandlungspflege' in der Ausbildung
  • Einführung einer freiwilligen Nachqualifizierung für berufserfahrene Heilerziehungspfleger
  • 700-stündige Qualifizierung für Mitarbeiter zur Erlangung des Fachkraftstatus
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