Grüne klagen gegen neue Regelung zu sicheren Herkunftsstaaten

27. Januar 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Asylrecht in Deutschland: Klage der Grünen

() – Die Grünen-Bundestagsfraktion klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die jüngst eingeführte gesetzliche Befugnis für die Bundesregierung, künftig per Rechtsverordnung sichere Herkunftsstaaten zu benennen.

In der sogenannten Organklage vertritt die Grünenfraktion die Auffassung, dass das Grundgesetz „eine solche Entscheidung allein dem Bundestag und dem Bundesrat zuweist“. Über die 62 Seiten umfassende Klageschrift berichtet der „Spiegel“, sie ging nach Angaben der Grünen bereits in Karlsruhe ein.

Das Kabinett hatte erst diese Woche per Rechtsverordnung beschlossen, , Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Moldau, , Nordmazedonien, und Serbien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Die neue Regelung tritt am 1. Februar 2026 in Kraft. Asylanträge aus diesen Ländern können demnach schneller abgelehnt werden. „Sichere Herkunftsländer“ bezeichnet Staaten, in denen nach Einschätzung des Gesetzgebers grundsätzlich keine staatliche Verfolgung drohe und in denen die Menschenrechte im Wesentlichen gewahrt würden.

Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, erklärte am Dienstag dem „Spiegel“, man werde diese „grundgesetzwidrige Selbstverzwergung des Bundestages“ nicht hinnehmen. In einer Zeit, in der autoritäre Regierungen sich damit brüsteten, zu handeln, ohne sich an Recht und Gesetz zu halten, „sollten wir den Rechtsstaat mit voller Überzeugung leben, statt ihn zu umgehen“.

Der Grünen-Rechtspolitiker Till Steffen sagte dem „Spiegel“, die Konsequenzen der Änderung des Asylgesetzes durch die Regierungsfraktionen lägen auf der Hand. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) wolle , Tunesien und Algerien trotz der Verfolgung politischer Oppositioneller, von Journalisten und queerer Personen zu sicheren Herkunftsstaaten erklären, und das ohne parlamentarische Debatte.

Siehe auch:  Wirtschaftsweiser Werding fordert harte Zölle für die USA
Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Flüchtlingslager (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Grüne-Bundestagsfraktion klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen gesetzliche Befugnis der Bundesregierung zur Benennung sicherer Herkunftsstaaten.
  • Kabinett hat Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft.
  • Neue Regelung tritt am 1. Februar 2026 in Kraft und ermöglicht schnellere Ablehnung von Asylanträgen aus diesen Ländern.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffene: Asylsuchende aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal, Serbien
  • Region: Deutschland
  • Frist: Regelung tritt am 1. Februar 2026 in Kraft

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Klage der Grünen-Fraktion gegen gesetzliche Befugnis der Bundesregierung zur Benennung sicherer Herkunftsstaaten
  • Ansicht, dass solche Entscheidungen allein dem Bundestag und Bundesrat zustehen
  • Begründung für Einstufung als sichere Herkunftsstaaten beruht auf der Einschätzung, dass dort keine staatliche Verfolgung und menschenrechtswidrige Zustände herrschen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Grüne-Bundestagsfraktion klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen gesetzliche Befugnis der Bundesregierung zur Benennung sicherer Herkunftsstaaten.
  • Kabinett beschloss Einstufung bestimmter Länder als sichere Herkunftsstaaten, Regelung tritt am 1. Februar 2026 in Kraft.
  • Kritik an der Entscheidung, die grundlegende Rechte des Bundestages in Frage stelle.

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