Neue Grenzen für FFH-Gebiet Düte mit Nebenbächen in Osnabrück geplant
Niedersachsen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Umweltschutzmaßnahmen in Niedersachsen: Osnabrück
Osnabrück () – Die niedersächsische Landesregierung hat den Weg für eine neue Abgrenzung des FFH-Gebietes ‚Düte mit Nebenbächen‘ freigegeben. Das teilte die Staatskanzlei in Hannover mit.
Das Gebiet, das sich über den Landkreis und die Stadt Osnabrück erstreckt, ist das letzte noch nicht hoheitlich gesicherte FFH-Gebiet in Niedersachsen.
Obwohl eine formale Beteiligung nicht vorgeschrieben wäre, hat das Kabinett beschlossen, die Träger öffentlicher Belange in das Verfahren einzubeziehen. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat bereits einen Neuabgrenzungsvorschlag mit detaillierten Karten erarbeitet.
Die aktuelle Grenzziehung gilt als problematisch für einen effektiven Gewässerschutz.
Erst nach Auswertung aller Stellungnahmen wird die Landesregierung über einen möglicherweise überarbeiteten Vorschlag entscheiden und ihn an die EU übermitteln. Die Zuständigkeit für die spätere hoheitliche Sicherung wurde zur Verfahrensvereinfachung auf den Landkreis Osnabrück übertragen, der das Gebiet als Landschaftsschutzgebiet ausweisen will.
Das FFH-Gebiet war bereits 2005 gemeldet und 2007 bestätigt worden und gehört seitdem zum europäischen Schutzgebietsnetz ‚Natura 2000‘.
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- Neue Abgrenzung des FFH-Gebietes 'Düte mit Nebenbächen' genehmigt.
- Träger öffentlicher Belange werden in das Verfahren einbezogen.
- Landkreis Osnabrück übernimmt Zuständigkeit für die hoheitliche Sicherung des Gebiets.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffen: Landkreis und Stadt Osnabrück
- Zielgruppen: Träger öffentlicher Belange, EU
- Fristen/Zeiträume: Neuabgrenzung nach Auswertung der Stellungnahmen, ursprüngliche Meldung 2005, Bestätigung 2007
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- letzte nicht hoheitlich gesicherte FFH-Gebiet in Niedersachsen
- formale Beteiligung nicht vorgeschrieben, doch Träger öffentlicher Belange werden einbezogen
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- Wegfreigabe für neue Abgrenzung des FFH-Gebietes 'Düte mit Nebenbächen'
- Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange in das Verfahren
- Landkreis Osnabrück übernimmt Zuständigkeit zur hoheitlichen Sicherung des Gebiets
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