Grünen-Abgeordneter Lühmann weist AfD-Antrag zu Klimaaktivismus zurück
Niedersachsen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Klimaaktivismus und politische Kontroversen in Niedersachsen
Hannover () – Der Grünen-Abgeordnete Michael Lühmann hat im niedersächsischen Landtag einen Antrag der AfD zum Klimaaktivismus scharf zurückgewiesen. In einer Rede am Donnerstag bezeichnete er den Vorstoß der rechtsextremen Partei als ‚Husarenstück‘ und ‚an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten‘.
Lühmann warf der AfD vor, Extremisten zu sein, die vor Extremismus warnten.
Der Abgeordnete kritisierte, die AfD werfe in ihrem Antrag Radikalität, Extremismus und Terrorismus durcheinander und stelle zivilgesellschaftliche Akteure mit Extremisten gleich. Dies wies Lühmann entschieden zurück.
Zugleich betonte er, dass Anschläge auf kritische Infrastrukturen nicht hinnehmbar seien. Er verwies jedoch auch auf die Angriffe Russlands auf die Ukraine, zu denen die AfD schweige.
Lühmann verteidigte friedlichen zivilen Ungehorsam im Kampf gegen die Klimakrise, grenzte sich aber klar von gezielten Anschlägen ab.
Er dankte ausdrücklich der Klimabewegung und antifaschistischen Initiativen für ihr Engagement. Die Forderung der AfD, antifaschistische Gruppierungen zu verbieten, wies er zurück und erinnerte an die Verbindungen der AfD zu rechtem Terror.
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- Lühmann bezeichnete den Antrag der AfD als 'Husarenstück' und 'scheinheilig'.
- Er kritisierte die Gleichsetzung zivilgesellschaftlicher Akteure mit Extremisten.
- Lühmann betonte, dass Anschläge auf kritische Infrastrukturen nicht hinnehmbar seien.
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- Betroffen: AfD, Grüne, Klimabewegung, antifaschistische Initiativen
- Starke Kritik: von Michael Lühmann an der AfD
- Themen: Extremismus, Klimakrise, ziviler Ungehorsam
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- Zurückweisung eines Antrags der AfD zum Klimaaktivismus
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- Der Grünen-Abgeordnete Michael Lühmann spricht sich gegen extremistische Gleichsetzungen aus.
- Friedlicher ziviler Ungehorsam gegen die Klimakrise wird verteidigt.
- Angriffe auf kritische Infrastrukturen werden als nicht hinnehmbar bewertet.
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