Bundespolizei verbietet gefährliche Gegenstände an Bahnhöfen in Köln und Bonn
Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Sicherheit im Bahnverkehr in Nordrhein-Westfalen
Köln () – Die Bundespolizei hat ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände an mehreren Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen erlassen. Wie die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin mitteilte, betrifft dies die Hauptbahnhöfe in Köln und Bonn sowie die Bahnhöfe in Siegburg/Bonn und Siegen.
Das Verbot gilt vom 17. November bis zum 30. Dezember 2025 und umfasst Gegenstände, die durch Schuss, Hieb, Stoß oder das Sprühen von Gasen erhebliche Verletzungen verursachen können.
Die Maßnahme soll die Sicherheit im Bahnverkehr erhöhen und zugleich als Gefahrenfilter für die Weihnachtsmärkte in den Innenstädten dienen.
Die Bundespolizei wird die Einhaltung des Verbots an den genannten Bahnhöfen verstärkt überwachen. Weitere Informationen sind auf der Website der Bundespolizei verfügbar.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Kölner Hauptbahnhof (Archiv) |
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