Brandenburg hebt Düngebeschränkungen in roten Gebieten auf
Brandenburg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Landwirtschaftspolitik in Brandenburg betroffen
Potsdam () – Das Land Brandenburg hebt zum 1. Februar die Ausweisung der sogenannten ‚roten Gebiete‘ mit verschärften Düngebeschränkungen auf. Das teilte Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt mit.
Damit solle zu Beginn der Düngesaison Rechtssicherheit für die Betriebe geschaffen werden.
Die Aufhebung ist eine direkte Reaktion auf die veröffentlichte Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar. Das Gericht hatte die bundesrechtliche Grundlage für die Gebietsausweisung, Paragraf 13a der Düngeverordnung, für verfassungswidrig erklärt.
Die Regelung erfülle nicht die Anforderungen an die Berufsfreiheit und das Eigentumsgrundrecht, da nicht hinreichend bestimmt sei, welche Gebiete als belastet gelten.
In der Folge ist laut Ministerium auch die brandenburgische Landesverordnung rechtswidrig. Die allgemeinen Regeln des Dünge-, Wasser- und Umweltrechts gelten jedoch weiter.
Sobald der Bund eine neue, rechtssichere Grundlage geschaffen habe, werde Brandenburg das Landesrecht wieder anpassen, hieß es.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bauer mit Traktor (Archiv) |
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