Einigung: CDU will Teilzeit-Anspruch nur noch für Ausnahmefälle
Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung
Wirtschaftspolitik in Berlin: Teilzeitregelungen im Fokus
Berlin () – Nach den Diskussionen über die Forderung des CDU-Wirtschaftsflügels, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, hat sich die Partei nun auf eine Formulierung für den Parteitagsantrag geeinigt, die ohne das Wort „Lifestyle-Teilzeit“ auskommt. „Der Rechtsanspruch auf (Brücken-)Teilzeit soll zukünftig nur bei Vorliegen einer besonderen Begründung gelten“, sagte Steffen Bilger, parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Mittwochausgabe). „Wir konnten in der Antragskommission Sprache und Inhalt des Teilzeit-Antrags wieder in Einklang bringen.“
Der seit 2001 gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf Teilzeit wird in der neuen Fassung nur noch indirekt infrage gestellt. „Die CDU Deutschlands betont ausdrücklich die Notwendigkeit eines geordneten Teilzeitanspruches, um Erziehung, die Pflege von Angehörigen sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung zu ermöglichen“, heißt es nun. Ein „zielgerichteter Teilzeitanspruch bei Vorliegen eines besonderen Grundes“ sei Teil einer ausgewogenen Arbeitsmarktpolitik.
Der Text zielt nun vor allem auf diejenigen, die eine Teilzeittätigkeit mit Sozialleistungen aufstocken müssen. Der Teilzeitanspruch müsse in diesen Fällen „gut begründet“ sein, heißt es.
Zudem werden allgemein Anreize für eine Ausweitung der Arbeitszeit gefordert. „Dazu gehören flexiblere Arbeitszeitmodelle, mehr Netto vom Brutto durch eine spürbare Entlastung der Arbeitseinkommen insbesondere kleiner und mittlerer Einkommen und ein leistungsfreundlicheres Steuer- und Abgabensystem“, heißt es.
Die Forderung der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) war nicht nur von SPD und Grünen scharf kritisiert worden. Unter den CDU-Wahlkämpfern in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wurde die Forderung nach einer Beschränkung des Rechtsanspruchs als wenig hilfreich empfunden. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann und Steffen Bilger, parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, stellten sich öffentlich gegen den Vorstoß.
„Reflexhafte Aufregung bei jedem Debattenbeitrag, ob nun aus der CDU oder von außerhalb, bringt Deutschland nicht voran“, sagte Bilger nun. Deutschland brauche Reformen für mehr Wirtschaftswachstum und sichere Arbeitsplätze. „Dabei müssen wir Leistungsanreize stärken, ohne den sozialen Zusammenhalt aus dem Blick zu verlieren.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Vater, Mutter, Kind (Archiv) |
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- Rechtsanspruch auf (Brücken-)Teilzeit künftig nur bei besonderer Begründung.
- Teilzeitanspruch wird in neuer Fassung nur indirekt infrage gestellt, um Erziehung, Pflege und Weiterbildung zu ermöglichen.
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- Änderung des Rechtsanspruchs auf Teilzeit, künftig nur bei besonderer Begründung möglich
- Fokus auf Teilzeitbegehren mit Sozialleistungen, die gut begründet sein müssen
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