Aufenthaltstitel für ukrainische Flüchtlinge im Märkischen Kreis verlängert
Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaftliche Entwicklungen im Märkischen Kreis
Lüdenscheid () – Die Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Kriegsflüchtlinge im Märkischen Kreis werden automatisch bis zum 4. März 2027 verlängert. Das teilte die Ausländerbehörde des Kreises mit.
Von der Regelung profitieren mehr als 5.000 im Kreis registrierte Schutzsuchende.
Die Verlängerung gilt für ukrainische Staatsangehörige, deren nichtukrainische Familienmitglieder sowie Personen mit unbefristeter ukrainischer Aufenthaltserlaubnis. Auch Menschen, die bereits am 24. Februar 2022 internationalen Schutz genossen haben, sind eingeschlossen.
Betroffene müssen keinen persönlichen Antrag auf Verlängerung stellen.
Die Bundesregelung war am 27. Oktober in Kraft getreten und gilt ab dem 1. Februar 2026. In Einzelfällen mit besonderem Prüfbedarf wird sich die Ausländerbehörde laut Mitteilung direkt mit den Betroffenen in Verbindung setzen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Ankunft von Flüchtlingen aus der Ukraine in Deutschland (Archiv) |
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- Betroffene müssen keinen persönlichen Antrag auf Verlängerung stellen
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
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- Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Kriegsflüchtlinge werden automatisch bis zum 4. März 2027 verlängert.
- Betroffene müssen keinen persönlichen Antrag auf Verlängerung stellen.
- Ausländerbehörde kontaktiert Betroffene in Einzelfällen mit besonderem Prüfbedarf.
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