Ökonomen zweifeln an Schulzes Bürgergeld-Vorstoß
Wirtschaft - aktuelle Fakten und Einordnung
Wirtschaft: Bürgergeld und gemeinnützige Arbeit in Sachsen-Anhalt
Berlin () – Ökonomen warnen vor Hürden beim Vorstoß von Sachsen-Anhalts Regierungschef Sven Schulze (CDU), Bürgergeld nur im Gegenzug für gemeinnützige Tätigkeiten zu zahlen.
Wirtschaftswissenschaftler Joachim Wolff vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, sagte der „Welt“, es sollte „nicht darum gehen, arbeitsmarktnahe Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger einer Arbeitsgelegenheit zuzuweisen, wenn diese nach Arbeit suchen und auch Arbeit finden können. Dann hält sie die Teilnahme an Arbeitsgelegenheiten nur von der Aufnahme einer regulären Beschäftigung ab.“
Holger Schäfer, Arbeitsökonom beim Institut der deutschen Wirtschaft, sagte, die Idee, Transferleistungen nur für eine Gegenleistung in Form von Arbeit zu zahlen, sei einerseits ökonomisch effizient: „Der Anreiz, eine Beschäftigung zu suchen, steigt, weil man im Transferbezug auch nicht mehr arbeitsfreie Zeit hätte.“ Andererseits sehe auch er Schwierigkeiten: Erstens müssten solche Beschäftigungsgelegenheiten erst geschaffen werden. Dabei könne nicht ausgeschlossen werden, dass private Anbieter gleichartiger Leistungen verdrängt würden.
„Hinzu kommt zweitens, dass von den Leistungen die Kommune profitiert, für die Kosten aber der Bund aufkommt. Für die Kommune entsteht damit ein Fehlanreiz, Arbeitslose nicht in reguläre Beschäftigung zu vermitteln“, sagte Schäfer. Drittens zeigten die Erfahrungen mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, dass diese in der Regel nicht zu einer besseren Integration in reguläre Arbeit beitrügen.
Achim Brötel (CDU), Präsident des Deutschen Landkreistags und Landrat des Neckar-Odenwald-Kreises, verwies auf die bereits bestehende Möglichkeit sogenannter Arbeitsgelegenheiten – gemeinnützige Tätigkeiten gegen Entschädigungen. „Arbeitsgelegenheiten sind kein neues Instrument. Sie können schon jetzt von Landkreisen und Städten eingesetzt werden“, sagte Brötel der „Welt“. Unter Asylbewerbern etwa nähmen diese Tätigkeiten stetig zu. „Die Arbeitsgelegenheiten erhalten die Beschäftigungsfähigkeit, sorgen für eine sinnvolle Tagesstruktur und fungieren im Idealfall als Sprungbrett raus aus dem Sozialleistungsbezug.“ Brötel sagte weiter: „Wir brauchen mehr denn je konsequente Maßnahmen, um Beschäftigung auch einfordern zu können.“ Das betreffe auch das Bürgergeld. Die aktuelle Regelung, nach der Arbeitsgelegenheiten zusätzlich, im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral sein müssen, sei „zu schwergängig“. „Da ist der Rechtsrahmen für Asylbewerber auf einem besseren Gesetzesstand.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Sven Schulze (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
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