Bürgergeld: Amthor begrüßt Debatte über Arbeitspflicht
Regional - Sachsen-Anhalt - aktuelle Fakten und Einordnung
Diskussion über Sozialreformen in Deutschland
Berlin () – Philipp Amthor (CDU), Staatssekretär im Ministerium für Digitales, begrüßt den Vorschlag des Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Sven Schulze (CDU), dass Bürgergeldempfänger, die dazu in der Lage sind, für kommunale Aufgaben herangezogen werden.
„Ich finde, auch da ist es eine Frage der Gerechtigkeit, darüber zu reden, dass diejenigen, die arbeiten können und etwas beitragen können, auch zu unserem Sozialstaat, das auch tun“, sagte Amthor der Sendung „Frühstart“ von RTL und ntv am Dienstag. „Die Diskussion fügt sich natürlich in eine gesamte Debatte, die wir jetzt ja auch führen, über die Reform und Zukunft des Bürgergeldes. `Neue Grundsicherung` ist ja unser Konzept, das eben schon darauf setzt, den Sozialstaat zu erhalten, aber dafür zu sorgen, und das ist eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber denjenigen, die den Sozialstaat erarbeiten, dass diejenigen, die etwas beitragen können, das auch tun“, so der CDU-Politiker weiter.
Nach Artikel 12 des Grundgesetzes darf in Deutschland niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden.
Die einzigen Ausnahmen hiervon sind gerichtlich angeordnete Freiheitsentziehungen und eine allgemeine, für alle gleiche, öffentliche Dienstpflicht. Bürgergeldempfänger können nach Paragraf 16d SGB II zu sogenannten Arbeitsgelegenheiten verpflichtet werden.
Sie sollen dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Die Teilnahme gilt als Mitwirkungspflicht und kann bereits jetzt mit einer Kürzung des Bürgergeldes sanktioniert werden.
Eine strengere Arbeitspflicht hatte zuerst die AfD-Bundestagsfraktion ins Spiel gebracht.
Im Oktober 2023 hatte sie vorgeschlagen, dass Arbeitslosengeldempfänger, die „Bürgerarbeit“ verweigern, statt Barmitteln nur noch Sachdienstleistungen erhalten sollen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Jobcenter (Archiv) |
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