Umweltverband scheitert mit Klage gegen Goldschakal-Abschuss auf Sylt
Regional - Schleswig-Holstein - aktuelle Fakten und Einordnung
Umweltrechtliche Entscheidung in Schleswig-Holstein
Schleswig () – Das Verwaltungsgericht Schleswig hat eine Klage gegen die Tötung eines Goldschakals auf Sylt abgewiesen. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Ein Umweltverband hatte beantragt, den Abschuss des Tieres im Nachhinein für rechtswidrig erklären zu lassen.
Das Gericht wies die Klage als unzulässig ab, da ein rechtlich relevantes Interesse an einer solchen Feststellung nicht mehr bestehe. Der Eingriff habe sich durch den Abschuss bereits erledigt, und eine nachträgliche Befassung sei nur bei schweren Grundrechtseingriffen gerechtfertigt.
Die Kammer folgte auch nicht der Argumentation des Verbands, es gehe um die ‚Rehabilitierung‘ des Tieres, da einem Goldschakal kein allgemeines Persönlichkeitsrecht zustehe.
Gegen das Urteil vom 12. Februar ist Berufung zum Oberverwaltungsgericht möglich. Diese kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe eingelegt werden.
Bereits im Sommer 2025 hatte das Gericht einen Eilantrag gegen die Abschussgenehmigung abgelehnt.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
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