Berliner Beamtenbesoldung war jahrelang verfassungswidrig

19. November 2025

Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung

Verfassungsrechtliche Probleme in Berlin

() – Die Besoldung der Berliner Landesbeamten ist jahrelang verfassungswidrig gewesen. Das Bundesverfassungsgericht stufte die Besoldungsordnungen A des Landes für den Zeitraum von 2008 bis 2020 am Mittwoch weitgehend als grundgesetzwidrig ein.

Der Zweite Senat des Gerichts erklärte, dass rund 95 Prozent der geprüften Besoldungsgruppen nicht mit dem Alimentationsprinzip aus Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes vereinbar seien. Der Gesetzgeber in Berlin muss nun bis zum 31. März 2027 verfassungskonforme Regelungen schaffen.

Die Entscheidung basiert auf mehreren Vorlagen des Oberverwaltungsgerichts Berlin- und des Bundesverwaltungsgerichts, die die Besoldung in verschiedenen Besoldungsgruppen und Zeiträumen zwischen 2008 und 2017 betrafen. Das Bundesverfassungsgericht erweiterte die Prüfung auf alle Besoldungsordnungen A und den gesamten Zeitraum bis Ende 2020. Die Richter stellten fest, dass die Besoldung in den meisten Fällen die verfassungsrechtlich gebotene Mindestbesoldung nicht sicherstellte und die Pflicht zur kontinuierlichen Anpassung an die wirtschaftlichen Verhältnisse verletzt wurde.

Den Karlsruher Richtern zufolge verpflichtet das Alimentationsprinzip den Dienstherrn, Beamten einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewähren, um deren Unabhängigkeit zu sichern. Die Besoldung müsse mindestens die Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens erreichen, um ein reales Armutsrisiko zu vermeiden. Die festgestellte Unteralimentation könne nicht durch andere verfassungsrechtliche Erwägungen gerechtfertigt werden.

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Das Urteil könnte auch für andere Bundesländer Folgen haben, da weitere Klagen von Beamten erwartet werden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesverfassungsgericht (Archiv)

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  • Verfassungswidrige Besoldung der Berliner Landesbeamten von 2008 bis 2020.
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  • Gesetzgeber in Berlin muss bis zum 31. März 2027 verfassungskonforme Regelungen schaffen.
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