Russischer Staatsangehöriger nach Einreiseversuch mit gefälschtem Pass verurteilt

19. Februar 2026

Baden-Württemberg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Urteil gegen Fälscher in Kehl

Kehl () – Ein 35-jähriger Russe ist am Amtsgericht Offenburg wegen versuchter unerlaubter Einreise und Urkundenfälschung verurteilt worden. Das teilte die Bundespolizeiinspektion Offenburg am Donnerstag mit.

Der Mann war bereits am 16. Februar an der Grenzkontrollstelle Kehl-Europabrücke aufgefallen, als er mit einem Fernbus aus kam und einen ukrainischen Reisepass vorlegte, der sich als Totalfälschung erwies.

Da der Beschuldigte keinen Wohnsitz in hatte und der Sachverhalt einfach gelagert war, beantragte die Staatsanwaltschaft Offenburg ein beschleunigtes Verfahren.

Der Strafrichter verurteilte den Mann daraufhin am 17. Februar im beschleunigten Verfahren zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen.

Anschließend wurde der 35-Jährige nach Frankreich zurückgewiesen und erhielt ein dreijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland. Das beschleunigte Verfahren kommt laut Bundespolizei vor allem bei einfachen Sachverhalten und bei Beschuldigten ohne festen Wohnsitz in Deutschland zur Anwendung, um eine effektive Strafverfolgung zu gewährleisten.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundespolizei (Archiv)

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