Regierung fehlt Überblick über Ausreise von Kurzzeit-Arbeitskräften

21. Februar 2026

Wirtschaft - aktuelle Fakten und Einordnung

Arbeitsmigration und Rückkehrregelungen in Deutschland

() – Weder die Bundesregierung noch eine andere staatliche Stelle haben einen Überblick darüber, ob Kurzzeit-Arbeitsmigranten aus Entwicklungsländern wieder aus Deutschland ausreisen.

Das haben Recherchen der „Welt am Sonntag“ ergeben. 2024 war eine neue rechtliche Möglichkeit geschaffen worden, mit der jährlich bis zu 25.000 Ausländer ohne Qualifikation oder Sprachkenntnisse in Deutschland einer „kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung“ nachgehen dürfen.

Wer nicht aus einem visumbefreiten Staat stammt und von der Regelung Gebrauch machen will, benötigt vorab die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA). Sie kontrolliert etwa, ob auch tatsächlich ein konkreter Betrieb in Deutschland die einreisewillige Person beschäftigen will. Zudem benötigt der Anwärter ein Visum vom Auswärtigen Amt. Damit ist dann ein Arbeitseinsatz von bis zu acht Monaten erlaubt.

Die Bundesagentur teilte der „Welt am Sonntag“ mit, dass sie im vergangenen Jahr 14.963 Zustimmungen zu der kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung nach Paragraf 15d Beschäftigungsverordnung erteilt habe. Wie viele dieser Zustimmungen tatsächlich zu einer Beschäftigungsaufnahme geführt hätten und wie viele der seit Einführung der neuen Regelung im März 2024 eingereisten Migranten wieder ausgereist seien, werde nicht erfasst.

Laut dem Auswärtigen Amt erhalten längst nicht alle Bewerber, die eine Zustimmung der BA haben, auch ein Visum. 2025 seien „rund 7.650 nationale Visa“ in diesem Zusammenhang erteilt worden, antwortet das Ministerium. Ausgeschöpft wird die Regelung also noch nicht. Wie das AA mitteilte, waren seit der Einführung Vietnam, Kirgistan, , , und die die Hauptherkunftsstaaten der Bewerber. Wie die BA registriert auch das AA nicht, ob diese Menschen nach der vereinbarten Zeit wieder heimkehren oder in Deutschland bleiben. Dies werde „nicht erfasst“.

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Bundesagentur und Auswärtiges Amt verweisen auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und das ihm übergeordnete Bundesinnenministerium. Dort gebe es möglicherweise Kenntnisse über die Zuwanderergruppe. Doch auch diese beiden Behörden speichern deren Ein- und Ausreisen nicht. Laut Bamf werde „nur ein Bruchteil“ dieser Zuwanderer im Ausländerzentralregister erfasst.

In welchem Umfang die Kurzzeitaufnahme von Unqualifizierten sich über die Erteilung von anschließenden Aufenthaltstiteln für Berufsausbildungen oder die Asylantragstellung zu einer dauerhaften Einwanderung entwickelt, ist zwar keiner staatlichen Stelle bekannt. Allerdings hat das Bamf Erkenntnisse darüber, dass etwa jeder sechste Asylbewerber zunächst mit einem Visum einreiste, bevor er einen Antrag auf Schutz stellte. So teilte das Amt auf Anfrage der „Welt am Sonntag“ mit, dass „von den 87.787 Asylerstantragstellenden der ersten neun Monate des vergangenen Jahres 13.700 mit einem Visum eingereist“ waren.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesagentur für Arbeit (Archiv)

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  • 2024 Einführung einer Regelung für bis zu 25.000 unqualifizierte Ausländer
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