Hubig plant neues Firmenmodell mit Vermögensbindung
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Wirtschaft: Neue Unternehmensform in Berlin
Berlin () – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will eine neue Unternehmensform mit strikter Vermögensbindung einführen. Vorgesehen ist eine „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ (GmgV), wie aus einem Eckpunktepapier ihres Hauses hervorgeht, über welches das „Handelsblatt“ (Montagsausgabe) berichtet. Gewinne sollen demnach nicht ausgeschüttet werden dürfen, das Kapital müsse im Unternehmen verbleiben.
„Nicht der schnelle Gewinn steht im Vordergrund, sondern die dauerhafte Entwicklung des Unternehmens“, sagte Hubig dem „Handelsblatt“. Es gehe um „verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften“. Kern der Unternehmensform ist demnach eine „unabänderliche Vermögensbindung“. Erfolgsabhängige Vergütungen oder Bonuszahlungen an den Vorstand seien ausgeschlossen, heißt es in dem Papier. Die Mitgliedschaft soll persönlich und nicht frei übertragbar oder vererbbar sein, Beschlüsse sollen nach dem Prinzip „Ein Mitglied, eine Stimme“ gefasst werden.
Auch Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) bestätigte die Pläne. „Dabei stellen wir sicher, dass diese neue Rechtsform nicht für Steuertricks missbraucht werden kann“, sagte er dem „Handelsblatt“. Vorgesehen sind eine Besteuerung wie bei Genossenschaften sowie eine turnusmäßige Ersatzbesteuerung, um eine Umgehung der Erbschaftsteuer zu verhindern. Das Justizministerium will die Eckpunkte nun mit Ländern und Verbänden beraten; ein konkreter Zeitplan für das Gesetz steht noch nicht fest.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Einführung einer "Gesellschaft mit gebundenem Vermögen" (GmgV) durch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD).
- Gewinne dürfen nicht ausgeschüttet werden; Kapital muss im Unternehmen verbleiben.
- Mitgliedschaft ist persönlich, nicht übertragbar oder vererbbar; Stimmenprinzip "Ein Mitglied, eine Stimme".
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- Betroffene Zielgruppen: Unternehmen, insbesondere solche mit Fokus auf nachhaltiger Entwicklung
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- Ziel: verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften, nicht kurzfristige Gewinne
- Maßnahmen zur Verhinderung von Steuertricks und Erbschaftsteuerumgehung
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Einführung einer neuen Unternehmensform ("Gesellschaft mit gebundenem Vermögen", GmgV)
- Beratung der Eckpunkte mit Ländern und Verbänden
- Sicherstellung der Besteuerung wie bei Genossenschaften
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