Bundespolizei vollstreckt in Halle Haftbefehl gegen 59-Jährigen

23. Februar 2026

Regional - Sachsen-Anhalt - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Festnahme im Bahnhof Halle (Saale)

Halle (Saale) () – Die Bundespolizei hat im Hauptbahnhof von Halle (Saale) einen 59-jährigen Mann festgenommen. Wie die Bundespolizei am Montag mitteilte, kontrollierten Beamte den Deutschen am Sonntagabend um 17:25 Uhr.

Eine anschließende Überprüfung ergab, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft vorlag.

Der Mann war im Juni 2025 vom Amtsgericht Dresden wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 375 Euro oder 25 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Da sein Aufenthaltsort unbekannt war, hatte die Staatsanwaltschaft Dresden im Februar 2026 den Haftbefehl erlassen.

Die Polizisten nahmen den Gesuchten fest und brachten ihn in das Revier am Hauptbahnhof.

Da er den haftabwendenden Betrag von 360 Euro nicht zahlen konnte, wurde er nach Abschluss aller Maßnahmen für die nächsten 12 Tage an eine Justizvollzugsanstalt übergeben. Die ausschreibende Behörde wurde über den Vollzug des Haftbefehls informiert.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Gefängnis (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • 59-jähriger Mann, Deutscher
  • Verurteilung wegen Erschleichens von Leistungen, Geldstrafe 375 Euro oder 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe
  • Haftbefehl erlassen im Februar 2026, Zeitraum der Haft 12 Tage

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Erschleichens von Leistungen
  • Unbekannter Aufenthaltsort des Mannes führte zur Erlassung des Haftbefehls
  • Unfähigkeit, den haftabwendenden Betrag von 360 Euro zu zahlen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Festnahme eines 59-jährigen Mannes durch die Bundespolizei im Hauptbahnhof Halle
  • Überprüfung ergab bestehenden Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden
  • Überstellung des Mannes an eine Justizvollzugsanstalt für 12 Tage nach erfolgloser Zahlung des haftabwendenden Betrags

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