BayVGH: München muss Tempo-30-Schilder an Landshuter Allee vorläufig wieder aufstellen
Bayern - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Verkehrspolitik in München betrifft Anwohner
München () – Die Landeshauptstadt München muss die kürzlich entfernten Tempo-30-Verkehrszeichen an der Landshuter Allee vorläufig wieder aufstellen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit einem Beschluss vom 23. Februar entschieden, wie das Gericht mitteilte.
Damit muss die Stadt einen früheren Beschluss des Verwaltungsgerichts München umsetzen, der auf Eilanträge zweier Anwohner zurückging.
Die Stadt hatte die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Oktober 2025 zur Einhaltung von Stickstoffdioxid-Grenzwerten eingeführt, sie aber Anfang Januar wieder aufgehoben. Das Verwaltungsgericht sah jedoch keine hinreichend verlässliche Prognose, dass die Grenzwerte auch ohne Tempo 30 eingehalten würden.
Gegen diese Entscheidung legte die Landeshauptstadt Beschwerde ein und beantragte die Aussetzung der Vollziehung.
Der BayVGH lehnte diesen Antrag nun ab. Die Bedenken des Verwaltungsgerichts zur Schadstoffprognose seien nicht von der Hand zu weisen, und durch das Wiederaufstellen der Schilder würden keine vollendeten Tatsachen geschaffen, da Tempo-50-Schilder jederzeit erneut aufgestellt werden könnten.
Die Stadt habe die mögliche ‚Verschwendung von Steuergeldern‘ selbst verursacht, indem sie vor Abschluss eines geplanten Änderungsverfahrens am Luftreinhalteplan gehandelt habe. Über die Beschwerde der Stadt ist noch nicht entschieden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Tempo-30-Schild (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Tempo-30-Verkehrszeichen an der Landshuter Allee müssen vorläufig wieder aufgestellt werden.
- Die Stadt München hatte im Oktober 2025 die Geschwindigkeitsbegrenzung eingeführt und Anfang Januar 2023 wieder aufgehoben.
- Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte die Beschwerde der Stadt ab und wies auf verlässliche Prognosen zur Einhaltung der Grenzwerte hin.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffen: Stadt München, Anwohner der Landshuter Allee
- Starke Auswirkungen: Wiedereinführung von Tempo 30 zur Einhaltung von Stickstoffdioxid-Grenzwerten
- Frist: Geschwindigkeitsbegrenzung ursprünglich für Oktober 2025 eingeführt, Gerichtsentscheidung am 23. Februar
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Entfernung der Tempo-30-Schilder zur Einhaltung von Stickstoffdioxid-Grenzwerten
- Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung ohne hinreichende Prognose zur Grenzwert-Einhaltung
- Eilanträge zweier Anwohner führten zu gerichtlicher Intervention
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Tempo-30-Verkehrszeichen an der Landshuter Allee wieder aufstellen
- Umsetzung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München
- Überprüfung der Schadstoffprognosen und Luftreinhalteplan fortführen
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