Koalition einigt sich auf Reform des Gebäudeenergiegesetzes

24. Februar 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik: Reform des Gebäudeenergiegesetzes in Berlin

() – Union und SPD haben sich auf eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt.

Die von der Ampelkoalition eingeführte Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, soll ebenso entfallen wie das von den Vorgängerregierungen eingeführte und mehrmals verschärfte Verbot alter Heizkessel. Beratungspflichten beim Heizungskauf sollen entfallen. Kommunen mit weniger als 15.000 Einwohnern sollen nicht mehr zu einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet werden.

Stattdessen soll auch für Bestandsbauten ab 2028 eine sogenannte „Grüngasquote“ von bis zu einem Prozent eingeführt werden. Sie soll regelmäßig angehoben werden, sodass der Anteil an grünem Wasserstoff und Biogas steigt. Neu eingebaute Gas- und Ölheizung sollen ab 2029 einen Bioanteil von zehn Prozent haben. Bis 2040 soll der Anteil in drei nicht näher vereinbarten Schritten steigen. 2030 soll überprüft werden, ob die Klimaziele mit der Reform noch erreichbar sind.

„Wir schaffen das Habecksche Heizungsgesetz ab“, sagte Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) am Dienstagabend. „Der Heizungskeller wird damit wieder zur Privatsache. Die Bürger haben wieder die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie sie heizen.“

SPD-Fraktionschef Matthias Miersch ergänzte, man sei mit unterschiedlichen Vorstellungen in die Verhandlungen gegangen. „Das alte Heizungsgesetz wird abgeschafft, aber ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz kommt“, sagte er. Verbraucher hätten zukünftig die Freiheit, selbst ihre Entscheidung zu treffen. „Ich muss dann auch damit kalkulieren, was im Zweifel auf mich zukommt.“

Eine Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) und des Instituts kam zuletzt zu dem Ergebnis, dass das Gasnetz bis 2045 nicht klimaneutral betrieben werden könne, weil nicht ausreichend Biomethan und grüner Wasserstoff verfügbar sein werde. Die Knappheit der Gase kann zudem zu stark steigenden Preisen für Haushalte mit Gasheizungen führen, der Paritätische Gesamtverband warnt vor einer „Kostenfalle“. Wissenschaftler raten dazu, Biomethan und grünen Wasserstoff vor allem für die Industrie und Bereiche wie etwa die Zement- und Stahlproduktion zu nutzen, da diese anders kaum oder nur mit sehr hohen Kosten klimaneutral gemacht werden können.

Siehe auch:  SPD-Funktionär Bozkurt übt scharfe Kritik an Parteiführung

Die Bundesregierung musste die 65-Prozent-Regelung durch eine alternative Klimaschutzlösung ersetzen, denn bis zum 25. März muss die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm vorlegen. Darin muss sie laut Bundes-Klimaschutzgesetz aufzeigen, wie sie sämtliche Klimazwischenziele bis 2040 erreichen will. Eine Streichung der Vorgabe im Gebäudeenergiegesetz, dass neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden müssen, würde ohne adäquaten Ersatz die CO2-Minderungslücke bis 2040 allerdings vergrößern.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Wärmepumpe (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Vorgabe für neue Heizungen, mindestens 65% mit erneuerbaren Energien, entfällt.
  • Verbot alter Heizkessel wird abgeschafft.
  • Kommunen mit weniger als 15.000 Einwohnern müssen keine kommunale Wärmeplanung mehr durchführen.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffene: Verbraucher, insbesondere Hauseigentümer und Heizungsnutzer
  • Regionen: Deutschland, insbesondere in Kommunen mit weniger als 15.000 Einwohnern
  • Fristen: 2028 für die "Grüngasquote", 2029 für 10% Bioanteil bei neuen Gas- und Ölheizungen,überprüfung der Klimaziele 2030, Vorlage des Klimaschutzprogramms bis 25. März

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Reform des Gebäudeenergiegesetzes aufgrund interner Koalitionsverhandlungen
  • Entfall der 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen zur Förderung von Freiheit beim Heizungskauf
  • Notwendigkeit eines alternativen Klimaschutzprogramms bis zum 25. März, um Klimaziele zu erreichen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Streichung der 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen
  • Einführung einer "Grüngasquote" für Bestandsbauten ab 2028
  • Ab 2029 müssen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen einen Bioanteil von zehn Prozent haben

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